/Urheberrecht: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Urheberrecht: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichtensuchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), sagte. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikelausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen

Die Einigung muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln. 

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es darüber heftige Diskussionen.

Kommen jetzt die umstrittenen Uploadfilter?

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssen demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden. Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internetplattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Uploadfilter seien fehleranfällig und könnten als Beifang auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Das sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. 

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlten, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind. 

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichtensuchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Wörter und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.

“Wertelücke im Internet” geschlossen?

Das digitale Urheberrecht beende endlich “das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft unterbuttert werden”, sagte Verhandlungsführer Axel Voss. Damit werde eine “Wertelücke im Internet” geschlossen. Diese sei dadurch erstanden, dass Plattformen für Werke auf ihren Seiten nicht haften mussten.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung: “Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt”, teilten die Verbände mit. Die Reform setze “einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung”. 

Kritik an dem Vorhaben übten hingegen die Grünen. Die Reform sei eine “Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer”, sagte die Vizechefin der Grünenfraktion im EU-Parlament, Julia Reda. Insgesamt sei sie ein “Angriff auf das freie Internet”. Kritisch äußerte sich auch der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Algorithmen
seien nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen
Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Und der Verband der Internetwirtschaft eco warnte, die Reform werde zum “Hemmnis für die Digitalisierung in Europa”.  

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