/Bundesverfassungsgericht: Vermittlungsausschuss hat Kompetenzen überschritten

Bundesverfassungsgericht: Vermittlungsausschuss hat Kompetenzen überschritten

Das Bundesverfassungsgericht
hat die Befugnisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat
begrenzt. Das Gremium, das sich je zur Hälfte aus
Vertretern der beiden Parlamentskammern zusammensetzt, dürfe nicht eigene
Gesetzeskompromisse ausarbeiten, die in der parlamentarischen
Debatte bisher keine Rolle spielten, heißt es in Entscheidung des Zweiten Senats des Gerichts.
Änderungen, Streichungen und Ergänzungen müssten vielmehr im
Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens bleiben. 

Mit dem Beschluss
wurden Änderungen des Einkommensteuer- und Biersteuergesetzes
von 2004 und die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes von
1999 für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetze hätten durch die
Kompetenzüberschreitung des Ausschusses formale Mängel. Konkrete Auswirkungen auf die Steuererhebungen sind
angesichts des langen Zeitablaufs nicht mehr zu erwarten. Das Gremium wird künftig aber die Grenzen seiner
erarbeiteten Kompromissvorschläge genauer beachten müssen.  

Die Aufgabe des Ausschusses liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und
Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im
Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse der Arbeitsgruppe von denen des Bundestages
ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Der Vermittlungsausschuss der derzeitigen Wahlperiode hatte sich am 30. Januar
2019 konstituiert. Vorsitzende sind der CDU-Bundestagsabgeordnete
Hermann Gröhe und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). 

Derzeit versuchen die 32 Mitglieder des Vermittlungsausschusses, einen Konsens im Konflikt zwischen Bund und Ländern in der Frage nach einer Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule zu finden. Der Bund will das Grundgesetz unter anderem ändern, damit er den Ländern fünf Milliarden Euro für die
geplante stärkere Digitalisierung der Schulen zahlen darf. Bildung ist
eigentlich Ländersache. Anfang Dezember hatte der Bundesrat die zuvor vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung daher vorerst gestoppt und ein Vermittlungsverfahren angeregt.

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