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Betriebsrente: Und plötzlich hält die Krankenkasse noch mal die Hand auf

Nie wird Ingrid Wulff den Moment vergessen, als sie 2015 Post von ihrer Krankenkasse erhält. Sie reißt das Schreiben auf und muss schlucken: Die Kasse fordert 12.000 Euro von ihr. Fällig werden diese als Abgaben – sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil – auf die Zahlung aus einer Betriebsrente. Das Absurde: Wulff hat überhaupt keine Betriebsrente ausbezahlt bekommen, sondern eine Kapitallebensversicherung, die die alleinerziehende Mutter im Jahr 1988 abgeschlossen hatte, um ihren Sohn abzusichern. Aus dieser Direktversicherung hatte die Hamburgerin im Jahr 2015 die Summe von 59.000 Euro erhalten. Die Krankenkasse behauptet, diese Lebensversicherung sei eine betriebliche Altersvorsorge gewesen. Und auf Betriebsrenten werden seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) im Jahr 2004 Sozialabgaben fällig, und zwar in vollem Umfang, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. Zusammen mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung zahlt Wulff somit derzeit 18 Prozent.

“Ich habe gedacht, das muss ein schlechter Scherz sein”, erinnert sich Wulff. Sie legt Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ein. Und staunt wenig später nicht schlecht, als die Krankenkasse ihr erklärt, dass der Bescheid völlig richtig sei. Also nimmt sich Wulff einen Anwalt und klagt gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht. Sie verliert. Tatsächlich muss sie die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse auf ihre Direktversicherung zahlen.

Wulff ist kein Einzelfall. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten schätzt, dass mindestens 6,3 Millionen Menschen unter die sogenannte Doppelverbeitragung fallen. In dem 2015 gegründeten Verein haben sich mehr als 2.000 Betroffene organisiert, die zwischen 1974 und 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hatten und dafür
nach heutiger Rechtsprechung von den Krankenkassen zur Kasse gebeten
werden, obwohl sie aus ihrem Nettogehalt in diese Anlageverträge einzahlten. Das Problem an diesen Verträgen ist: Sie wurden über die Arbeitgeber
abgeschlossen – oft weil es technisch gar nicht anders möglich war. Also war der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Allein dieser Umstand reicht aus, um ein
Anlageprodukt als Betriebsrente zu deklarieren, für die die vollen
Sozialabgaben fällig werden. So entschied es das Bundessozialgericht (BSG) in einem 2004 gefällten und 2008 bestätigten Urteil (Az.: B 12 KR 6/08 R).

So war es auch bei Ingrid Wulff, die selbst bei einem großen Versicherungskonzern arbeitete. Eine echte
Betriebsrente, an der sich auch ihr Arbeitgeber beteiligte, hatte sie
schon seit 1974. Mit der Direktversicherung wollte sie zusätzlich
privat vorsorgen. Das von einem Kollegen vermittelte Produkt erschien ihr attraktiv, weil es steuerlich begünstigt war. “Und weil es bei Auszahlung
frei von Sozialabgaben war, immerhin hat mein Arbeitgeber ja den
Nettolohn weitergeleitet”, sagt sie. 26 Jahre lang zahlte sie erst 170
D-Mark, später knapp 90 Euro monatlich ein.

Als 2004 in den Medien das
erste Mal über die Sozialabgaben für Betriebsrenten berichtet wurde,
prüfte sie ihren Versicherungsvertrag. “Da stand nichts von
Betriebsrente. Da stand nichts von Sozialbeiträgen”, erinnert sie sich.

Merkel will keinen halben Beitragssatz

Wulff und viele andere Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt: Sie hätten ihre Versicherungen unter anderen rechtlichen Voraussetzungen
abgeschlossen, sagen sie. “Wir gingen davon aus, dass wir keine Sozialbeiträge zahlen müssen.
Genau aus diesem Grund haben wir ja Direktversicherungen und keine
Betriebsrenten abgeschlossen”, sagt Gerhard Kieseheuer, der Vorsitzende des
Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Der Verein fordert, dass die Beitragspflicht abgeschafft werden soll –
und die bereits gezahlten Beiträge erstattet werden müssen. 

Für ihre Forderungen finden die Ruheständler derzeit jedoch wenig Verständnis. Gerade erst hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plänen von
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) zur Abschaffung der
Doppelverbeitragung eine klare Absage erteilt. Spahn hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom 1. Januar 2020 an die Krankenkassenbeiträge auf
Betriebsrenten halbieren würde. Ein Großteil der
Finanzierungslücke in den gesetzlichen Kassen, immerhin drei Milliarden
Euro, sollte nach Spahns Vorschlag vor allem aus Steuermitteln
finanziert werden. Doch nicht nur Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnte das ab, auch die
Kanzlerin findet das viel zu teuer und verweist auf den
Koalitionsvertrag: Dort ist von einer Beitragsentlastung für
Betriebsrentnerinnen und -rentner nichts vereinbart.

Kieseheuer und seine Mitstreiter sind darüber wütend. Könnte sich Spahn doch noch durchsetzen, würden auch die mehr als sechs Millionen echten Betriebsrentner profitieren. Die meisten von ihnen aber wussten, dass sie Beiträge, auch doppelte, bei Renteneintritt entrichten müssten. Und die meisten von ihnen haben in ihre Betriebsrenten gerade eben nicht aus Nettolöhnen eingezahlt. Die Sache ist aber noch etwas komplexer, denn es gibt auch Betriebsrentnerinnen und angehende
Betriebsrentner (denn viele Verträge laufen noch), die von der vollen
Beitragslast kalt erwischt wurden.

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