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Weimarer Nationalversammlung: “Jede Generation muss wieder für Demokratie kämpfen”

Weimarer Nationalversammlung – »Ein wichtiger Schritt Richtung Demokratie«
Vor 100 Jahren wurde die Nationalversammlung in Weimar eröffnet. Kanzlerin Angela Merkel erinnert zum Jahrestag an die Bedeutung der Weimarer Verfassung.

© Foto: Kai Pfaffenbach/Reuters

100 Jahre nach Eröffnung der Weimarer Nationalversammlung haben führende Politiker an ihre historische Bedeutung erinnert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte beim Festakt in Weimar, dort habe “die erste echte Volksvertretung der deutschen Geschichte” getagt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rief zu mehr Engagement für die Demokratie auf. “Jede Generation muss wieder für Demokratie kämpfen”.

Das heutige Grundgesetz sei auf der Grundlage der Weimarer Verfassung aufgebaut worden, sagte Merkel. Damals seien wichtige Bürgerrechte wie das Wahlrecht für Frauen umgesetzt worden. Auch das heutige Europa sei als Lehre aus der Weimarer Republik und “der schrecklichen Periode des Nationalsozialismus und des Holocausts” entstanden.

Die Nationalversammlung kam nach der Novemberrevolution 1918 und dem Sturz der Monarchie zusammen, um eine Verfassung für die Weimarer Republik auszuarbeiten. Am 6. Februar 1919 trat sie erstmals zusammen. Zum Festakt im Deutschen Nationaltheater fanden sich etwa 800 Gäste ein, unter ihnen auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, die Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

Mehr als “nur die Vorgeschichte des Nationalsozialismus”

Die Weimarer Republik sei mehr gewesen “als nur die Vorgeschichte des Nationalsozialismus, und sie war keine Einbahnstraße in die Barbarei”, sagte Bundespräsident Steinmeier weiter. Die Ideale von “Freiheit und Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit” seien nicht gescheitert, sondern “fester und wehrhafter eingelassen in das Fundament unserer Republik.” Heute mache man sich bewusst: “So viel demokratische Verfassungsgebung war in Deutschland nie – weder vor 1919 noch danach!” 

Trotz des Grundgesetzes gebe es aber keinen Grund, sich zurückzulehnen, solange Parlamente als “Quatschbuden” verunglimpft und politisch Engagierte mit Worten oder gar mit Gewalt angegriffen würden und solange Menschen den Glauben an den Wert der Demokratie verlören. “Demokratie gelingt oder scheitert nicht auf dem Papier der Verfassung, sondern in der gesellschaftlichen Realität”. Das sei heute nicht anders als vor 100 Jahren.

Eine Demokratie sei “angewiesen auf Loyalität und Vertrauen, vor allem auf das Engagement derer, die in ihr leben”. Ein demokratischer Patriotismus könne angesichts der deutschen Geschichte aber “immer nur ein Patriotismus der leisen Töne und gemischten Gefühle” sein. Es sei historisch absurd, wenn die schwarz-rot-goldene Fahne heute am auffälligsten von denen geschwungen werde, “die einen neuen nationalistischen Hass entfachen wollten”. Schwarz-Rot-Gold seien immer die Farben von Einigkeit und Recht und Freiheit gewesen. “Überlassen wir sie nicht den Verächtern der Freiheit”.

Bischof warnt vor aggressivem Ton in Parlamenten

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte, die Essenz der Weimarer Verfassung präge Deutschland heute noch und werde auch die Weichenstellungen der nächsten Jahrzehnte beeinflussen. Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) hob die Bedeutung des Föderalismus für das heutige demokratische Deutschland hervor. Länder und Regionen blieben eine “Kraftquelle unserer Entwicklung”.

Bei einem ökumenischen Gottesdienst in der evangelischen Herderkirche kritisierte der Bischof des Bistums Erfurt, Ulrich Neymeyr, eine Verschärfung der Debattenkultur in den Parlamenten. “Im Herzen der Demokratie, in den Parlamenten, wird der Ton aggressiv und polemisch”, sagte der katholische Geistliche. Ein demokratisches Miteinander sei mitunter mühsam, sagte die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann. Dazu gehöre auch fairer Streit.

Die im 31. Juli 1919 verabschiedete Weimarer Verfassung schrieb ein freies und gleiches Wahlrecht unabhängig von Geschlecht und Stand, die Gewaltenteilung sowie die Trennung von Staat und Kirche fest. Auch betriebliche Mitbestimmung, Schulpflicht, Gleichberechtigung von Mann und Frau waren dort verankert sowie eine Wirtschaftsordnung, die der Grundsätze der Gerechtigkeit entsprach.

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