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Nutzerdaten: Was Facebook nicht darf, sollte Google auch nicht dürfen

Endlich
mal gute Nachrichten für Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer: Das soziale Netzwerk soll nicht mehr
ungehindert ihre Daten mit denen von WhatsApp, Instagram und anderen Diensten zusammenführen dürfen. Zumindest in Deutschland müssten Nutzer einer solchen Verknüpfung ihrer
Informationen künftig zustimmen – und zwar freiwillig, sie darf also nicht eine
Bedingung für die Nutzung sein. Das hat das Bundeskartellamt in einem Missbrauchsverfahren
beschlossen.

Zwar
kann Facebook gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen (was es nach eigener
Aussage auch tun will
). Trotzdem ist das Signal des Kartellamts wichtig in einer
Zeit, in der das soziale Netzwerk wegen Datenskandalen in der Kritik steht – und in denen es noch mehr Daten miteinander zu verbinden plant.

Erst kürzlich ist nämlich bekannt geworden, dass Facebook an einer gemeinsamen
Infrastruktur für die Messengerdienste WhatsApp, Instagram und Facebook
arbeitet.
Offiziell sollen Nutzerinnen und Nutzer dadurch besser von einem Netzwerk zum
anderen kommunizieren können: Einfach aus dem Facebook-Messenger heraus einem Freund bei Instagram schreiben – praktisch, oder? Mag sein. Aber
im Hintergrund bedeutet das natürlich, dass das Netzwerk verschiedene
Profile einer Person zusammenfassen kann, dass es sie und ihre Kontakte noch besser kennenlernen
würde, dass es noch besser diese Informationen für seine Zwecke verwerten könnte. Sollte der Beschluss des Bundeskartellamts rechtskräftig werden, wäre dieser infrastrukturelle Zusammenschluss zumindest in Deutschland nicht mehr so einfach möglich.

Datenschutz – Facebook darf weniger Nutzerdaten sammeln und verarbeiten
Laut Bundeskartellamt missbraucht Facebook seine in Deutschland marktbeherrschende Stellung. Das Unternehmen will Beschwerde gegen den Bescheid einlegen.

© Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Eine Entscheidung, die zu kurz greift

Das ist richtig so, schließlich lässt sich aus Daten viel über Menschen im Netz ableiten: welche Websites sie ansurfen, mit wem sie kommunizieren, welche politische
Einstellung sie vertreten oder wo sie gerne Urlaub machen oder machen wollen. All das nutzen Plattformen wie Facebook aus, um ihre Nutzer möglichst gut kennenzulernen und ihnen möglichst relevante Werbung einblenden zu können.

Man
könnte argumentieren, dass daran ja nichts Schlimmes sei, schließlich könne jeder
selbst entscheiden, ob er Facebook verwendet oder nicht und für den kostenlosen Dienst mit Daten zahlt. Allerdings ist es eine Sache, das soziale Netzwerk zu nutzen und dort seine Daten in Form von Beiträgen, Fotos und Likes zu verbreiten. Eine andere ist, dass es auch an anderen Stellen Daten über Nutzerinnen und Nutzer sammelt. Um diese sogenannten Drittquellen geht es jetzt auch in der
Entscheidung des Bundeskartellamts. Auf vielen Internetseiten setzen
die Betreiber beispielsweise
Facebook Analytics ein. Dadurch weiß
die US-Firma, wo sich ihre Nutzerinnen auch außerhalb des Netzwerks so herumtreiben.

Das Kartellamt will dieses Vorgehen eindämmen, aber der Beschluss geht nicht weit genug. Denn Facebook ist nicht das einzige Netzwerk, das Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführt. Auch Google hat eine monopolartige Stellung in Deutschland, 95 Prozent aller Suchanfragen laufen hierzulande über die
amerikanische Suchmaschine. Hinzu kommen die Daten aus anderen Diensten: Legt sich
jemand ein Google-Konto an, speichert Google nicht nur sämtliche Kommunikation über Gmail oder Docs. Sondern auch, was diese Person auf YouTube
sucht, welche Videos sie anguckt, welche Geräte sie verwendet und welchen Wegbeschreibungen sie in Google Maps folgt. Und mit Google Analytics kann das Unternehmen zu Werbe- und Analysezwecken genau wie Facebook sehen, was Nutzerinnen auf anderen Websites anklicken. Googles Neugier lässt sich zwar zu einem gewissen Grad einschränken, erhoben und zusammengeführt werden diese Informationen aber dennoch.

Wieso sollten die Einschränkungen im Sinne der deutschen Wettbewerbshüter nur für Facebook-Nutzer gelten? Warum sollte Facebook nicht die Informationen von Instagram und WhatsApp mit den Profildaten zusammenführen dürfen, Google sich aber der Daten von Gmail und YouTube bedienen? Nun kann man argumentieren, dass man Dienste wie Instagram und WhatsApp auch unabhängig vom eigenen Facebook-Konto verwenden kann. Wer hingegen auf YouTube kommentieren will, braucht dazu einen Google-Account. Es ist für den Nutzer also offensichtlicher, dass diese Daten an Google gehen. Ginge es nach dieser Logik, könnte Facebook aber einfach den Login auf dem sozialen Netzwerk verpflichtend für die Nutzung von Instagram und WhatsApp machen und würde den Wünschen des Kartellamts so entgehen.

Das würde das soziale Netzwerk aber noch mächtiger machen, was nicht im Sinne der Behörde sein kann: Schließlich argumentiert sie schon jetzt, dass es eine marktbeherrschende Stellung einnehme und diese missbrauche. Stimmt man dem zu, sollten aber auch andere Techunternehmen ihre Datensammlungen stärker trennen müssen – allen voran Google, aber auch Microsoft, das mit Skype, Linkedin und Github ebenfalls mehrere Dienste betreibt.

Dass
nur Facebook bestimmte Daten in Zukunft nicht mehr verknüpfen darf, bringt Internetnutzern nämlich ausgesprochen wenig, solange alle anderen Seiten weiterhin fröhlich Daten sammeln und miteinander teilen dürfen. Vielmehr braucht es Regeln, die für alle gelten – im besten Fall nicht nur hierzulande, sondern in ganz Europa.

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