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Drittes Geschlecht: Was sich durch “divers” ändert

Rund 150 intergeschlechtliche Babys kommen in Deutschland pro Jahr auf die Welt. Die Ärztinnen und Ärzte können sie anhand ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale oder ihres Genoms weder als Junge noch als Mädchen klar einordnen. Die Eltern können sich nach der Geburt entscheiden, welches Geschlecht sie im Geburtenregister eintragen lassen wollen. Seit 2013 dürfen sie es auch offen lassen und gar kein Geschlecht eintragen. Doch diese Leerstelle genügte vielen nicht, deshalb gibt es seit dem 22. Dezember ein neues Gesetz.

Seit gut einem Monat können Eltern intergeschlechtlicher Babys ihre Kinder nun als divers eintragen lassen. Intergeschlechtliche Erwachsene dürfen ihre Einträge nachträglich ändern lassen. Zahlen, wie viele Menschen das bisher getan haben, liegen dem Bundesinnenministerium noch nicht vor. Doch das dritte Geschlecht wird sichtbarer: Einige Arbeitgeber etwa inserieren ihre Stellenangebote jetzt für “w/m/d”, also weiblich, männlich, divers.

Ein sensibles Thema allerdings lässt das Gesetz unberührt: kosmetische Genitaloperationen. Sie werden noch immer häufig bei kleinen Kindern durchgeführt, um die Genitalien intersexueller Menschen dem anzugleichen, was als weibliches oder männliches Geschlecht gilt.

Worum geht es bei dem Gesetz?

Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben führt für intergeschlechtliche Menschen im Geburtenregister eine neue Kategorie ein: divers. Grundsätzlich können alle Menschen ihren Eintrag zu divers ändern, sofern sie ein Attest vorlegen, das eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” nachweist, wie es im Gesetzestext heißt. Manche hatten aber schon als Babys geschlechtszuweisende Operationen und besitzen heute keinen Nachweis darüber. Eine nachträgliche medizinische Untersuchung empfinden viele als unzumutbar. Diese Menschen können dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Eltern für sie die Erklärung abgeben. Zwischen 14 und 18 Jahren müssen die Jugendlichen selbst eine Erklärung abgeben und zusätzlich müssen die Eltern der Änderung im Register zustimmen. Falls die Eltern diese Zustimmung verweigern, sollen Familiengerichte entscheiden.

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Wie kam das Gesetz zustande?

Es war keine politische Entscheidung, sondern geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Im November 2017 stellten die Richterinnen und Richter fest, dass es im Personenstandsrecht neben männlich und weiblich ein drittes positives Geschlecht geben müsse, also nicht bloß die Möglichkeit, eine Leerstelle zu lassen. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die alte Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstoße. Der Bundestag hat rund ein Jahr später ein Gesetz erlassen, das die Eintragung eines dritten Geschlechts ermöglicht.

Geklagt hatte Vanja, eine intergeschlechtliche Person. Vanja fühlt sich weder als Mann noch als Frau. In der Geburtsurkunde trugen die Eltern das weibliche Geschlecht ein, doch Vanja hat nur ein Chromosom, ein X. Die meisten Frauen haben zwei X-Chromosome, die meisten Männer ein X- und ein Y-Chromosom. Genom, Hormone und Körperteile von intergeschlechtlichen Menschen können Merkmale von sowohl dem aufweisen, was als weibliches Geschlecht gilt, als auch dem, was als männliches Geschlecht gilt.

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Was ändert sich noch?

Bei dem neuen Gesetz gehe es ausschließlich darum, dass im Geburtenregister neben männlich, weiblich und dem Offenlassen des Geschlechtseintrags eine vierte Möglichkeit besteht, nämlich die Bezeichnung divers. In anderen Bereichen, beispielsweise bei der Beantragung von Reisepässen, sei die öffentliche Verwaltung durch das Gesetz nicht dazu verpflichtet, das dritte Geschlecht auf Formularen als Wahlmöglichkeit anzubieten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Ob es weiteren Regelungsbedarf gebe, sei noch zu prüfen.

Die Menschenrechtsexpertin Petra Follmar-Otto vom Institut für Menschenrechte sieht rechtlichen Handlungsbedarf. “Für eine ganze Menge geschlechtsspezifischer Regelungen im Recht kommen nun Fragen auf”, sagte sie ZEIT ONLINE. Viele Gesetze zur Gleichstellung von Frauen und Männern müssten vermutlich geändert werden, um das dritte Geschlecht verfassungskonform zu berücksichtigen, sagte Follmar-Otto. Allgemeine Fördermaßnahmen seien zwar oft so auslegbar, dass diverse Menschen mit gemeint seien. Für Quotenregelungen bei Bewerbungen oder Beförderungen beispielsweise müsse der Gesetzgeber jedoch das Recht ändern.

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Welche Kritik gibt es?

Grünen, Linken und der FDP geht das Gesetz nicht weit genug. Sie fordern, die Attestpflicht für intergeschlechtliche Menschen abzuschaffen. Grüne und Linke verlangen außerdem, das Gesetz für weitere Gruppen wie transgeschlechtliche Menschen zu öffnen. Transpersonen fühlen sich ihrem bei der Geburt aufgrund der äußeren Merkmale zugewiesenen Geschlecht nicht zugehörig.

Die AfD lehnt das Gesetz ab. Die Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch nannte Geschlecht einen “objektiven Sachverhalt”, der nun zu einer “Sache der persönlichen Empfindlichkeit” werde.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, Intersexualität werde mit dem Gesetz weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt. Das Geschlecht lasse sich nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen, sondern werde von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt, sagt LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels.

Der Bundesverband intersexueller Menschen nennt das Gesetz einen ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert aber weiterhin ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern. Dieses Thema bleibt bislang unberührt. Bei der Diskussion im Dezember kündigte die CDU-Abgeordnete Bettina Wiesmann ein Verbot von solchen Eingriffen noch für dieses Jahr an.

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Wie ist der Umgang in Deutschland mit Genitaloperationen bei Kindern?

Die Zahl an kosmetischen Genitaloperationen bei Kindern, die jünger als zehn Jahre sind, ist in den vergangenen Jahren auf einem ähnlichen Stand geblieben. In den letzten vier Jahren ist die Zahl der Eingriffe sogar stetig leicht angestiegen. Das zeigt eine am Freitag erschienene Studie der Universität Bochum (Hoenes et al., 2019). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben dafür die Krankenhausstatistiken zwischen 2005 und 2016 ausgewertet. 2016 hat es insgesamt 2.079 solcher Eingriffe gegeben. Im Jahr davor waren es noch 170 weniger gewesen.

Bis in die frühen Nullerjahre war es üblich, die Genitalien von Kindern so zu operieren, bis sie als geschlechtlich eindeutig galten. Dabei wird zum Beispiel eine künstliche Vulva hergestellt, in anderen Fällen wird die Klitoris amputiert oder werden Keimdrüsen entfernt. Laut den Autoren und Autorinnen der Studie sind damit Eingriffe gemeint, die nicht aus medizinisch notwendigen Gründen durchgeführt werden. Sie würden vorgenommen, um “der Verunsicherung und sozialen Beschämung von Eltern und Kindern” vorzubeugen.

2007 distanzierte sich zunächst die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin von dieser Praxis. Fünf Jahre später, im Jahr 2012, zog der Deutsche Ethikrat nach und mahnte zur Zurückhaltung bei solchen Operationen. Doch die aktuellen Zahlen sprechen nicht für ein Umdenken.

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