/Prüffall: AfD verklagt den Verfassungsschutz

Prüffall: AfD verklagt den Verfassungsschutz

Die AfD will verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz weiter öffentlich über die Einstufung der Partei als “Prüffall” berichten darf. Das bestätigte ein Parteisprecher. Wie die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, reichte die Partei eine 97-seitige Klageschrift beim Landgericht Köln ein. Laut SZ fordert sie eine entsprechende einstweilige Anordnung.

Die Berichterstattung sei eine “öffentlich-diskreditierende
Mitteilung”, zitiert das Blatt aus der Klageschrift der Partei. Weil noch keine offizielle Entscheidung
vom Verfassungsschutz getroffen worden sei, fehle es an einer
juristischen Grundlage. Als Prüffall bezeichnet der Verfassungsschutz ein Vorstadium einer möglichen Beobachtung. Laut Klageschrift solle der Verfassungsschutz für jede Wiederholung dieser Formulierung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.

Diese Mitteilung erschwere “die Ausübung der parteilichen Tätigkeit in erheblichem Maße”. Nachteile entstünden besonders im Werben um
Stimmen, Mitglieder und Spenden. “Durch die öffentliche Einordnung bzw.
Bezeichnung als Prüffall durch den Staat hat dieser den öffentlichen
Diskurs in ungerechtfertigter Weise mitgestaltet”, soll es in der Anklage heißen. Die AfD werde
politisch in einer demokratiefeindlichen Ecke positioniert, die ihren
Grundsätzen widerspreche.

Ein Prüffall ist noch kein Verdachtsfall

Die AfD hatte Ende Januar angekündigt, gegen die Einstufung als Prüffall Klage einreichen zu wollen. Außerdem wollte die Partei eine Strafanzeige stellen, weil Journalisten das als Verschlusssache
eingestufte Gutachten erhalten hätten. Die jetzt bekannt gewordene Klage richtet sich nun offenbar nicht gegen die Einstufung als Prüffall selbst, sondern laut Süddeutscher Zeitung nur gegen die öffentliche Berichterstattung darüber. Sie wende sich auch nicht gegen die Einstufung der rechten
Untergruppierung Der Flügel sowie die Jugendorganisation Junge
Alternative als Verdachtsfälle, die mit geheimdienstlichen Mitteln
beobachtet werden dürfen. 

Mitte Januar war bekannt geworden dass der Verfassungschutz die AfD bundesweit als Prüffall eingestuft hatte. Erst im nächsten Schritt, dem Verdachtsfall ist eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich. Sogenannte V-Leute und die
Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum
Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.

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