/Gender Pay Gap: ZDF-Reporterin scheitert mit Klage auf Lohngleichheit

Gender Pay Gap: ZDF-Reporterin scheitert mit Klage auf Lohngleichheit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf gleiche Bezahlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern abgelehnt. Das Gericht erklärte, dass die Klägerin keine ausreichenden Hinweise habe vorlegen können, dass sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird. Zuvor hatte schon das Arbeitsgericht Berlin die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Journalistin wirft dem ZDF vor, männliche Kollegen besser zu bezahlen.

Die ZDF-Reporterin hatte eine höhere Vergütung, Entschädigung und Schadensersatz gefordert. Außerdem verlangte sie Informationen zur Bezahlung ihrer männlichen Kollegen. Das Landesarbeitsgericht wies das zurück. Ein Auskunftsanspruch stehe ihr als freier Mitarbeiterin nicht zu (Az. 16 Sa 983/18).

Ähnlich hatte auch das Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2017 argumentiert. Die Anwälte der Frau veröffentlichten daraufhin eine Stellungnahme, in der sie an der Neutralität des Richters zweifelten. Außerdem ging die Reporterin in Berufung. Das ZDF erklärte nach der Entscheidung in erster Instanz, dass die Reporterin “rechtmäßig und tarifkonform” vergütet wurde. Schließlich sei die Bezahlung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend durch Tarifverträge geregelt.

Nach Angaben ihrer Anwälte hat die Reporterin jahrelang erfolglos versucht, ein höheres Honorar mit ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Mit der erneut abgewiesenen Klage bleibt ihr nun noch die Möglichkeit, vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision zu gehen.

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