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Loveparade-Prozess: Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung des Verfahrens zu

Im Loveparade-Prozess hat die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Die Anklagebehörde halte den Vorschlag “rechtlich in der Sache für vertretbar und letztlich sachgerecht”, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff. Eine Entscheidung fiel damit noch nicht: Für eine Einstellung müssen auch die Angeklagten dem Vorschlag zustimmen.

Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne, gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen. Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10.000 Euro liegen solle. Bei den drei Angeklagten, die eine Auflage erhalten sollen, handelt es sich um drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent.

Einer von ihnen hatte vergangene Woche erklärt, dass er einer Einstellung in keinem Fall zustimmen wolle und eine Fortsetzung des Prozesses wünsche. Bei den übrigen sieben Angeklagten handelt es sich um sechs angeklagte Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters. Beobachter rechneten damit, dass deren Verteidiger sich noch am Dienstag
dazu äußern werden. Frühestens am Mittwoch kann das Gericht dann die
einzelnen Verfahren vom Prozess abtrennen und einstellen.

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 650 verletzt worden.

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