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Holocaust-Gedenken: Friedländer warnt vor Fremdenhass und Antisemitismus

Holocaustgedenken – Holocaustüberlebender beklagt neuen Antisemitismus
Im Bundestag hat Saul Friedländer zu mehr Toleranz in Deutschland aufgerufen. Der heutige Hass auf Jüdinnen und Juden sei ebenso irrational, wie er immer schon gewesen sei.

© Foto: Michael Kappeler

Der Historiker und Holocaustüberlebende Saul Friedländer hat an Deutschland appelliert, sich weltweit wachsendem Fremdenhass und Nationalismus entgegenzustellen. “Wir alle hoffen, dass Sie die moralische Standfestigkeit besitzen, weiterhin für Toleranz und Inklusivität, Menschlichkeit und Freiheit, kurzum für die wahre Demokratie zu kämpfen”, sagte er vor dem Bundestag. Der 86-Jährige sprach anlässlich einer Gedenkstunde zur Befreiung des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945. 

Dank seiner langjährigen Wandlung seit dem Zweiten Weltkrieg sei
Deutschland eines der starken Bollwerke gegen die Gefahren geworden, von
denen jetzt eine Nation nach der anderen schleichend befallen werde,
sagte Friedländer. Antisemitismus sei nur eine der Geißeln. Auch “Fremdenhass, die
Verlockung autoritärer Herrschaftspraktiken und ein sich immer weiter
verschärfender Nationalismus” seien besorgniserregend.

Friedländer wurde 1932 als Sohn einer jüdischen Familie in Prag geboren. Während der Junge im Versteck in Frankreich den Holocaust überlebte, wurden seine Eltern in Auschwitz ermordet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wanderte Friedländer nach Israel aus. Er wurde für sein Werk unter anderem mit dem Pulitzer-Preis sowie dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. 

Zu Beginn der Gedenkstunde hatte Bundestagspräsident Wolfgang
Schäuble (CDU) ebenfalls zum Widerstand gegen Antisemitismus und Rassismus
aufgerufen. Es gebe in der Gesellschaft noch immer gefährliche Stereotype und Vorurteile, Ausgrenzung und Diskriminierung, Antisemitismus, sagte Schäuble. Beides, der alte wie auch der neue zugewanderte Antisemitismus seien inakzeptabel, “erst recht in Deutschland”.

Schäuble nannte es beschämend, dass Juden heute wieder mit dem Gedanken spielten, auszuwandern, weil sie angefeindet oder gar tätlich angegriffen würden, weil ihre Kinder in der Schule angepöbelt oder gemobbt würden. “Aber Scham allein reicht nicht.” Der Bundestagspräsident fügte hinzu, neben der Härte der Gesetze brauche es vor allem im Alltag unsere Gegenwehr gegen Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung aller Art.

Streit um NS-Opferrenten beigelegt

In der Nacht zum Donnerstag war außerdem bekannt geworden, dass die Bundesregierung im Streit um gekürzte NS-Opferrenten eingelenkt hat. Bisher wurden Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim die Opferrente gekürzt. Das Finanzministerium hat diese Regelung nach dpa-Informationen nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind, erhalten demnach weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben.

Das Ministerium hatte bisher argumentiert, dass sich bei einem Umzug in ein Heim der finanzielle Bedarf der NS-Opfer ändere, weil andere Einrichtungen Teile der Kosten übernehmen. Ab jetzt bekommen die Menschen mindestens 415 Euro. Für Berechtigte, die vor 2019 in
ein Heim umgezogen sind, gilt die Neuregelung mit Wirkung zum
Jahresbeginn.

Die Kürzungsregelung war unter Schäuble eingeführt worden, als er noch Finanzminister war. Die Linke hatte seinen Nachfolger, den amtierenden Minister Olaf Scholz (SPD), aufgerufen, diese Praxis zu ändern. Auslöser der Debatte war vor allem der Fall des Wehrmachtsdeserteurs und Friedensaktivisten Ludwig Baumann, der am 5. Juli 2018 verstorben war. Weil er zu spät den Umzug in ein Pflegeheim gemeldet hatte, erhielt sein Sohn nach dem Tod eine Rückzahlungsforderung über rund 4.000 Euro. Baumann hatte seit 1993 Opferrente bezogen. 2017 zog er in ein Heim, statt 660 Euro wurden ihm nur noch 352 Euro sogenanntes Heimtaschengeld bewilligt. Laut Bundesregierung gibt es aktuell noch 26 Fälle, auf die die Neuregelung zutrifft.

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