/Brandenburg: Landtag beschließt Gleichstellungs-Gesetz für Wahlen

Brandenburg: Landtag beschließt Gleichstellungs-Gesetz für Wahlen

Brandenburg hat als erstes Bundesland ein
Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele
Frauen und Männer auf den Listen verlangt. Der Landtag votierte in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen
und den Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. Die Regelung tritt im Sommer 2022 in Kraft und damit erst nach der anstehenden Wahl.

Ausgenommen vom Brandenburger Gleichstellungs-Gesetz bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie
halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht
eingreife.

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping lobte die brandenburgische
Regelung als “großen Beitrag zu etwas, was längst Normalität sein
sollte”. Es sei auch auf Bundesebene “höchste Zeit für ein Wahlgesetz
auf Bundesebene”. Mindestens jeder zweite Platz bei der
Listenaufstellung für die Bundestagswahl müsse von einer Frau besetzt
werden – die Linke praktiziere dies schon lange. “Andere können das
auch”, sagte Kipping.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, würdigte den Beschluss ebenfalls. Das neue Gesetz sei “ein erster Schritt, um gleiche Zugangschancen für Frauen in der Politik herzustellen”.

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