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Brexit: Die EU wird nicht nachgeben

Das britische Unterhaus hat einen Brexit ohne Abkommen ausgeschlossen, gleichzeitig haben die Abgeordneten Nachverhandlungen mit Brüssel gefordert. Ein Sprecher von EU–Ratspräsident Donald Tusk sagte daraufhin: “Der bestehende Austrittsvertrag ist der bestmögliche Weg zu einem geordneten Brexit.” Also: Wir werden nicht nachverhandeln.

Die Antwort der EU kommt nicht überraschend. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach dem Brexit-Referendum vom 23. Juni 2016 sehr schnell die strategische Entscheidung getroffen, die Integrität des europäischen Binnenmarktes um jeden Preis zu erhalten. Sie taten das aus gutem Grund. Die EU hat auf der Weltbühne nur als Binnenmarkt Gewicht. Selbst der nicht gerade europafreundliche US-Präsident Donald Trump verhandelte jüngst direkt mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über Handelsfragen, nicht mit den einzelnen europäischen Staatschefs.

Draußen heißt draußen

Donald Trump tut das nicht, weil es ihm gefällt, er tut es, weil es nicht anders geht. Europa spricht als Binnenmarkt mit einer Stimme. Das sollte sich nach fester Überzeugung aller 27 Staatschefs der EU auch durch den Brexit nicht ändern. Für Großbritannien bedeutet dies, dass es nach einem Austritt wie ein Drittstaat behandelt wird. Keine Vorzugsbehandlung. Draußen bedeutet draußen. Für die Briten mag das wie eine Strafmaßnahme erscheinen. Doch es ist die Folge einer Grundsatzentscheidung der EU: Die Integrität des europäischen Binnenmarktes hat oberste Priorität, das Verhältnis zu Großbritannien ist im Vergleich nachrangig. Die EU wird von dieser Position wohl nicht abrücken.

Das Unterhaus fordert auch Nachverhandlungen bei der Irlandfrage. Dabei geht es darum, dass zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem zum britischen Königreich gehörenden Nordirland keine harte Grenze errichtet werden soll. Darüber war man sich in Brüssel und in London immer einig. Die Frage war, wie das vermieden werden kann. Das Austrittsabkommen hat eine Lösung gefunden: den Backstop. Das bedeutet, das Großbritannien solange in der Zollunion bleiben soll, bis ein Abkommen ausgehandelt ist, das das künftige Verhältnis zwischen der Union und Großbritannien regelt.

Den Backstop aber lehnt eine Mehrheit der britischen Abgeordneten ab. Sie fürchtet, dass Großbritannien auf ewig an die EU gebunden geblieben sein könnte – und das zu schlechten Bedingungen. Als Mitglied der Zollunion gäbe es zwar keine harte Grenze in Nordirland, aber Großbritannien müsste sich den Regeln der EU unterwerfen, ohne sie mitbestimmen zu können. Tatsächlich kann niemand sagen, wie lange es dauert, bis ein Abkommen über das künftige Verhältnis ausverhandelt ist.

Ungeregelter Austritt nach wie vor nicht ausgeschlossen

Auch in dieser Frage wird sich die EU wohl kaum bewegen, weniger aus einem politischen als aus einem sachlichen Grund. Keine harte Grenze, aber gleichzeitig kein Mitglied der Zollunion – diese Forderung ist ein unauflösbarer Widerspruch. Wie kann man ganz draußen sein, ohne eine Grenze nach innen zu haben? Darauf haben auch die britischen Abgeordneten bei ihrer gestrigen Abstimmung keine Antwort gegeben. Als mögliche Kompromiss brachten britische Abgeordnete in den vergangenen Wochen eine befristeten Mitgliedschaft Großbritanniens in der Zollunion die Rede. Aber die EU lehnte das stets ab. Eine Befristung sei keine Lösung. Nur ein unbefristeter Backstop ist ein Backstop. Bei dieser Position dürfte die EU bleiben.

Worüber die EU zu reden bereit ist: eine Fristverlängerung über das Austrittsdatum, den 29. März, hinaus. Bis maximal Ende Juni, so wird signalisiert, könnte man den Briten noch Zeit geben. Ende Juni deshalb, weil bis dahin das jetzige Europaparlament noch im Amt ist. Ende Mai wird ein neues Parlament gewählt, es wird im Juli seine Arbeit aufnehmen. Sollte Großbritannien bis dahin nicht ausgetreten sein, stellt sich die knifflige Frage, wie ein Land im Parlament vertreten sein kann, das die EU verlassen will, sie aber noch nicht verlassen hat. Darf es überhaupt noch mitreden?

Außerdem wirft das Fragen nach der Legitimität des Europarlaments auf. Darf es Entscheidungen treffen, die auch Großbritannien betreffen? EU-Ratspräsident Tusk sagt aus all diesen Gründen, dass man über eine Fristverlängerung nachdenken könne, sofern sie die “Arbeit der europäischen Institutionen” nicht beeinträchtige. Das Angebot aber stößt ohnehin ins Leere: Eine Mehrheit des britischen Unterhauses hat am Dienstag für ein “Brexit ohne weiteren Aufschub” gestimmt.

Einen Weg, wie innerhalb der gegebenen Frist aber ein No-Deal-Brexit vermieden werden kann – einen solchen hat das Unterhaus ebenfalls mehrheitlich ausgeschlossen –, haben die britischen Abgeordneten bisher nicht aufgezeigt. Ein Crash, also ein ungeregelter Austritt Großbritanniens, ist daher nach wie vor möglich. Das ist insbesondere für das EU-Mitglied Irland äußerst problematisch. Die Regierung will eine harte Grenze zu Nordirland vermeiden, weil sie sonst dort das Aufflammen des Bürgerkrieges befürchten muss. Verlässt Großbritannien die EU aber ohne Abkommen, kommt auch die harte Grenze. Deshalb ist es möglicherweise Kalkül der britischen Regierung, dass Irland aus der geschlossenen Front der EU ausbricht. Aber auch das ist unwahrscheinlich. Denn für Irland gilt, was für die anderen Mitgliedstaaten der EU gilt: Die Integrität des Binnenmarktes zu erhalten, hat für alle Vorteile – ihn aufzubrechen hätte für alle nur Nachteile.

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