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Paragraf 219a: Koalition will Information über Abbtreibungen erleichtern

Die große Koalition hat sich im Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen auf einen Kompromiss verständigt. Ein Referentenentwurf,  der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass das Werbeverbot selbst bestehen bleibt, der Paragraf 219a aber ergänzt wird. Demnach sollen sich Schwangere künftig leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

“Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen”, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, die neue Vorschrift sorge auch für Rechtssicherheit für die Ärzte. “In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt”, sagte sie. Jede Frau werde einfach Informationen finden, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könne.

Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. “Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.” Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die gesetzlichen Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr.

Die große Koalition hatte monatelang über eine Neuregelung des Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Er untersagt “das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen” von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Ziel eines finanziellen Vorteils oder wenn dies in “grob anstößiger Weise” geschieht. Die SPD sowie Grüne, Linke und FDP, hatten eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Union hatte dies jedoch abgelehnt.

Zentrale Liste soll über Einrichtungen informieren

Im Dezember hatten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag ausgehandelt, der aber nicht alle Kritiker zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf. Konkret soll in Paragraf 219a eine neuer Absatz eingefügt und damit eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen. Diese soll auch Angaben zu angewandten Methoden enthalten. Die Liste soll zudem monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

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