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Handelsabkommen mit Kanada: Generalanwalt hält Ceta für vereinbar mit EU-Recht

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat Zweifel Belgiens am Ceta-Abkommen zurückgewiesen. Yves Bot zufolge ist das mit Kanada vereinbarte Schiedsgericht legal.

29. Januar 2019, 13:00 Uhr

Handelsabkommen mit Kanada: Im Februar 2017 hatte das EU-Parlament für Ceta gestimmt.

Im Februar 2017 hatte das EU-Parlament für Ceta gestimmt.
© Chris Helgren/Reuters

Das zwischen der EU und Kanada bei Handelsstreitigkeiten vereinbarte Schiedsgericht ist einem Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge legal. Der im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vereinbarte Mechanismus zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten sei mit EU-Recht vereinbar, heißt es in einem veröffentlichten Rechtsgutachten des EuGH-Generalanwalts Yves Bot.

Belgien hatte Zweifel an der Übereinstimmung der Vereinbarung mit Unionsrecht und sich an das höchste europäische Gericht gewandt. Bots Empfehlung ist unverbindlich, die Richter folgen der Stoßrichtung aber meist.

Die Schiedsvereinbarung war auch in der deutschen Öffentlichkeit umstritten. Die EU und Kanada einigten sich auf den sogenannten Ceta-Vertrag im Herbst 2016. Das Freihandelsabkommen soll Handelshemmnisse zwischen der EU und Kanada abbauen. So
sollen beispielsweise Zölle für gewerbliche Waren zwischen beiden
Wirtschaftsregionen weitgehend abgeschafft werden. Das Güterhandelsvolumen lag im Jahr des Abschlusses bei 64 Milliarden Euro. Europa ist nach den USA der zweitgrößter Handelspartner Kanadas.

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