/Gender und Sprache: Geschlechtslos in Hannover

Gender und Sprache: Geschlechtslos in Hannover

Ausnahmsweise war es nicht das regenbogenfarben schillernde Berlin, das mit dem Daueraufreger Gender in die Schlagzeilen geriet, sondern das sonst immer langweilig-monochrom wirkende Hannover. “Stadt Hannover schafft Geschlechter ab” war noch eine der gemäßigteren Meldungen. Der Bayernkurier sah die Stadt “Im vollen Galopp auf den Gender-Abgrund” zureiten, und die Bild verkündete, dass “Gender-Gaga jetzt neue Amtssprache in Hannover” sei.

Auf den ersten Blick war der Auslöser dieser Aufregung enttäuschend unspektakulär: Der Oberbürgermeister und sein Referat für Frauen und Gleichstellung haben einen Leitfaden für, wie sie es nennen, “geschlechtsumfassendes” Formulieren vorgelegt. Auf gerade einmal fünf Seiten werden Empfehlungen ausgesprochen, wie sie sich in Dutzenden von Leitfäden von Stadt- und Kommunalverwaltungen, Behörden, Universitäten, gemeinnützigen Organisationen und anderen Institutionen finden.

Interessant ist an den Empfehlungen selbst höchstens, dass traditionelle Formen der geschlechtergerechten Sprache – also männlich-weibliche Doppelformeln wie “Wählerinnen und Wähler” und Sparschreibungen wie “Wähler/-innen” – dabei außen vor bleiben. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf geschlechtsneutralen Formulierungen, die das Geschlecht der bezeichneten Personen nicht näher bestimmen: substantivierte Partizipien (“Wählende”, auch in zusammengesetzten Wörtern wie “Wählendenverzeichnis”), adjektivische Partizipien mit geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen (“die antragsstellende Person” statt “der Antragsteller”), verbale Paraphrasen (“wer die Bauleitung hat, soll …” statt “der Bauleiter soll …”) oder die direkte Ansprache der Lesenden (“Ihr Name”, statt “Name des Antragsstellers”).

Interessanter, als es zunächst den Anschein hat

Das ist ein moderner Ansatz der sprachlichen Gleichstellung, aber revolutionär ist er nicht. Er findet sich in vielen aktuellen Leitfäden und hat bereits Einzug in Bundesgesetze wie die 2015 überarbeitete Straßenverkehrsordnung gefunden.

Ist die Aufregung um den Hannoveraner Leitfaden also völlig unbegründet? Ist das alles nur gendering as usual, über das sich höchstens noch das konservative Feuilleton ereifert? Nicht ganz. Wie die Stadt Hannover selbst ist auch der Leitfaden deutlich interessanter, als es zunächst den Anschein hat. Und zwar aus mehreren Gründen.

Zunächst, weil es der erste Leitfaden ist, der sich in seiner Begründung auf das im Dezember 2018 geänderte Personenstandsgesetz beruft. Das räumt intersexuellen Erwachsenen und den Eltern intersexueller Kinder die Möglichkeit ein, als Geschlechtseintrag “divers” zu wählen, statt den Eintrag, wie seit 2003 möglich, offen zu lassen. Diese gesetzliche Anerkennung eines dritten Geschlechts muss nun in der Sprache der öffentlichen Verwaltung einen Niederschlag finden.

Die hätte zwar die Möglichkeit, stur auf dem sogenannten generischen Maskulinum zu beharren und zu behaupten, dass damit nicht nur weibliche, sondern auch “diverse” Menschen mitgemeint seien. Schließlich hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 festgestellt, dass “die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen keine Benachteiligung im Sinne von § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes” sei.

Allerdings würden die Verwaltungen sich damit hinter den Status quo zurückfallen lassen. Denn nach jahrzehntelangem Druck der Frauenbewegung ist es ja inzwischen üblich, Frauen ausdrücklich mit anzusprechen, statt sie nur mitzumeinen. Wenn man es aber zwei von drei Geschlechtern zugesteht, sich in der Verwaltungssprache wiederzufinden, kann man es dem dritten kaum verweigern.

Verpflichtet auf eine ganz bestimmte Weise

Die Stadt Hannover hat also versucht, ein Problem zu lösen, das in den nächsten Jahren auf alle staatlichen Stellen zukommt. Tatsächlich geht sie noch einen Schritt weiter und will auch Menschen ansprechen, “die sich nicht als Frau oder Mann selbst beschreiben”. Damit sind neben (manchen) Intersex-Menschen auch nicht-binäre trans Personen gemeint, deren Geschlecht auf einer Selbstdefinition beruht und die bislang keinen besonderen rechtlichen Status haben.

Es ist weiterhin interessant, dass der Leitfaden nicht als unverbindliche Empfehlung an die Bediensteten der Stadt Hannover verschickt wurde. Stattdessen wurde er, wie mir die Pressestelle des Oberbürgermeisters bestätigte, durch ein Personalrundschreiben bekannt gegeben, das “über eine Selbstverpflichtung hinaus(gehe)”. Er dürfte damit den Status einer Dienstanweisung haben, sodass Bedienstete mit Sanktionen rechnen müssten, wenn sie den Empfehlungen nicht folgen.

Das ist zwiespältig zu beurteilen. Einerseits handeln Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung in Vertretung ebendieser, und wenn eine Dienststelle entscheidet – sei es aus rechtlichen Zwängen oder aus freien Stücken –, sprachlich kein Geschlecht zu bevorzugen, dann müssen die Bediensteten diese Entscheidung umsetzen. Andererseits werden die Bediensteten der Stadt Hannover aber nicht nur dazu verpflichtet, geschlechtsneutral zu formulieren – sie werden dazu verpflichtet, es auf eine ganz bestimmte Weise zu tun.

Die Stadt Hannover belässt es nämlich nicht bei den oben aufgezählten Ratschlägen, die einen breiten Gestaltungsspielraum gewähren. Ganz am Schluss des Leitfadens heißt es: “Wenn eine geschlechtsumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Gender Star (z. B. “Wähler*innen”) zu verwenden”, da dieser “als sprachliches Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten” diene.

Und darüber kann man sich auch dann streiten, wenn man der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter positiv gegenübersteht. Denn damit werden alle anderen Formen geschlechtergerechter Sprache ausgeschlossen.

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