/Verwaltungsgericht München: Hinweisschilder für Frauenparkplätze sind unzulässig

Verwaltungsgericht München: Hinweisschilder für Frauenparkplätze sind unzulässig

Hinweisschilder für Frauenparkplätze sind einem Gericht zufolge unzulässig. Im öffentlichen Raum dürfen nur die Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verwendet werden, machte das Verwaltungsgericht München in einem Rechtsstreit um einen von der Stadt Eichstätt ausgewiesenen Frauenparkplatz deutlich, der ohne Urteil beendet wurde. Die Straßenverkehrsordnung kenne demnach keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes.

Auch wenn die zuständige Behörde die Beschilderung als Frauenparkplatz nur als reine Empfehlung oder Frage der Höflichkeit verstanden wissen wolle, dürfe sie nicht solche Schilder aufstellen, teilte das Gericht mit. Auf privat betriebenen Parkplätzen etwa von Supermärkten oder in privaten Parkhäusern sei das Ausweisen von Frauenparkplätzen aber zulässig.

Im vorliegenden Fall wollte ein männlicher Autofahrer gegen die Beschilderung auf einem Parkplatz in Eichstätt vorgehen. Dort hatte die Stadt nach einem tätlichen Angriff auf eine Frau Parkplätze nur für Frauen ausgewiesen. Der Kläger fühlte sich als Mann ungleich behandelt und kritisierte auch eine angebliche Diskriminierung von Frauen und zog deshalb vor Gericht.

In der mündlichen Verhandlung einigten sich Kläger und Stadt nun aber darauf, dass die Stadt bis spätestens Ende Februar statt der bisherigen “Nur für Frauen”-Schilder andere Schilder montiert, die lediglich das Parken nur durch Frauen empfehlen. Die oberbayerische Kommune kündigte an, die neuen Schilder würden deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind – also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. Das Verfahren wurde mit der Einigung eingestellt.

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