/Frauenwahlrecht: “Ohne Sorge seid – ihr eifrigen Freunde der Hausfrau”

Frauenwahlrecht: “Ohne Sorge seid – ihr eifrigen Freunde der Hausfrau”

Am 19. Januar 1919, vor genau einhundert Jahren, nahmen Frauen aus Deutschland zum ersten Mal an der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung teil. Sie konnten erstmals wählen und selbst gewählt werden. Das Recht hatten Frauenrechtlerinnen wie Hedwig Dohm (1831–1919) lange erkämpft. Bereits 1873 forderte Dohm das Stimmrecht für Frauen und plädierte in zahlreichen Romanen, Essays und Theaterstücken für die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen.

Ein Jahrhundert später dominieren noch immer Männer die Politik – der Frauenanteil im Bundestag ist so niedrig wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr. Zum Jubiläum des Frauenwahlrechts veröffentlichen wir einen Auszug von Hedwig Dohms Streitschrift von 1910 für die politischen Rechte der Frauen.

“Es gibt keine Argumente gegen das Frauenstimmrecht als solche, die aus subjektiven Gefühlen, angezüchteten Vorstellungen oder aus männischem Hoheitsdünkel stammen.

Im Mittelalter hat man von physischen Besonderheiten auf moralische Beschaffenheiten geschlossen. Frauen, die Zwillinge gebaren, wurden als Ehebrecherinnen zum Tode verurteilt. Rot geränderte Augen waren Hexenzeichen. Wer unter dem Sternbild des großen Hundes geboren wurde, war ein verruchter Mensch.

Dieselbe Grundvorstellung ist es, die dem Weibe um ihrer Frauenart willen die politischen Rechte weigert. Wilder Aberglauben – der Wechselbalg des Glaubens – damals und jetzt.

Nie kann die Ausschließung der Frau vom politischen Leben verstandesmäßig begriffen werden.

Die Gegner der Frauenbewegung aber dekretieren ein für allemal: Die Politik ist Mannessache, Manneswerk. Die Unweiblichkeit politischen Tuns wird aufs strengste verurteilt.

Mein Gott, die Unweiblichkeit stellt sich immer da ein, wo das Weib über die Grenze, die der Mann ihr gezogen, hinaus will. Als ob er die Urschrift der Natur gelesen und entziffert hätte! Nicht Finder – Erfinder ist er von Naturgesetzen.

Eheliche und politische Interessen sind unvereinbar!

In einer Ehe freilich, wo Er der Herr ist, dem sie Gehorsam schuldet, dürfte eine politische Betätigung der Gattin als Erisapfel selbst die schönste Ehe entstellen. Das sind die Ehen, wo das falsche Rechenexempel: 19 und 1 = 1, gültig ist.

In einer Ehe aber zwischen Gleichberechtigten, wo zwei – zwei bleiben, würden voraussichtlich politische Meinungsdifferenzen ebenso wenig wie literarische, pädagogische oder religiöse die Ehe mit Krieg überziehen.

Nietzsche ist der Ansicht, daß ein Atheist nur eine fromme Frau brauchen kann, warum sollten nicht ein Konservativer und eine Sozialdemokratin (oder – sage ich mildernd eine Revisionistin?) in Glück und Frieden selbander ihre Liebesstraße ziehen.

Ohne Sorge seid – ihr eifrigen Freunde der Hausfrau. Nicht alle Frauen werden politisch sich betätigen, denn verschieden von einander schuf Gott die Menschen – Männer wie Frauen.

Treffliche, kluge Frauen gibt es, deren ganzer Lebensinhalt Mann, Kind und Haushalt ist. Gott segne sie!

Und treffliche, kluge Frauen gibt es, die allen hauswirtschaftlichen Interessen abhold, in künstlerischen, wissenschaftlichen oder irgend welchen anderen geistigen Betätigungen ihres Wesens Ausdruck suchen und finden, unbeschadet ihrer Liebe für Mann und Kind. Gott segne auch sie!”

Der Textauszug erschien 1910 unter dem Titel “Erziehung zum Stimmrecht der Frau” in den Schriften des Preußischen Landesvereins für Frauenstimmrecht. Er wurde von Anna Pfundt und Thomas Gloning von der Justus-Liebig-Universtität Gießen bereitgestellt und transkribiert. Sie können ihn in voller Länge im Deutschen Textarchiv nachlesen.

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