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Duisburg: Gericht will Prozess um Loveparade-Unglück einstellen

Der Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 endet möglicherweise ohne ein Urteil. Das Landgericht Duisburg hat vorgeschlagen, das Verfahren gegen die zehn Angeklagten einzustellen. Ihnen allen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Auf dem einzigen Zugang zum Loveparade-Gelände waren bei einer Massenpanik 21 Menschen erdrückt und 652 im Gedränge verletzt worden. Die meisten Todesopfer waren zwischen 18 und 25 Jahre alt.

Vertreter des Landgerichts machten den Vorschlag bei einem nicht öffentlichen Gespräch, an dem Staatsanwaltschaft, Verteidiger und die Vertreter der Nebenkläger beteiligt waren. Teilnehmende berichteten, dass vor allem eines strittig ist: Die Staatsanwaltschaft erwartet bei einer Einstellung des Verfahrens Geldstrafen für die Angeklagten, deren Verteidiger lehnen das ab.

Anwalt Julius Reiter, der rund 80 Betroffene der Katastrophe
vertritt, knüpfte eine mögliche Verfahrenseinstellung an Bedingungen:
Für die Opfer müsse in diesem Fall eine Grundlage geschaffen werden,
Schmerzensgeld von der Stadt Duisburg und vom
Land Nordrhein-Westfalen einzuklagen. 

Der Prozess um das Unglück bei der Loveparade läuft bereits seit einem Jahr, bisher gab es 96 Verhandlungstage. Angeklagt sind sechs Menschen aus der Duisburger Stadtverwaltung und vier Mitarbeiter des
Veranstalters Lopavent. Deren Plan, wie die Besucherinnen und Besucher auf das Loveparade-Gelände kommen und es wieder verlassen, soll ungeeignet gewesen sein. Die Stadt soll die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt haben.

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