/Alexander Gauland: AfD-Chef nennt Belege des Verfassungsschutzes töricht

Alexander Gauland: AfD-Chef nennt Belege des Verfassungsschutzes töricht

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hat dem
Verfassungsschutz vorgeworfen, seine Partei aufgrund ungeeigneter Belege
zum Prüffall erklärt zu haben. Die Beispiele, die
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gebracht habe, seien
“völlig töricht”, sagte Gauland im ZDF-Morgenmagazin. “Wenn er
als Beispiel anführt, dass wir für die Abschaffung des individuellen
Asylrechts sind, dann müsste er auch Herrn (Rupert) Scholz, (den)
früheren Verteidigungsminister der CDU, und Herrn (Friedrich) Merz zum
Prüffall erklären. Die haben nämlich genau dasselbe gefordert.”

Gauland gab zu, dass einzelne AfD-Mitglieder sich verfassungswidrig geäußert
haben. “Aber mein Gott, wie viele dumme Äußerungen gibt es in anderen
Parteien auch”, sagte er. “Sie können einzelne Äußerungen nicht der Partei als
Ganzes zurechnen.” Gegen solche Mitglieder liefen auch bereits Ausschlussverfahren.

Gauland sprach sich generell gegen die Beobachtung von Parteien durch den
Inlandsgeheimdienst aus. “Ich bin überhaupt nicht für die Beobachtung
der Linken
, insofern sind wir da völlig konsequent. Ich halte den
Versuch, mit Verfassungsschutzmitteln eine demokratische
Auseinandersetzung zu führen, grundsätzlich für falsch.”

Alternative für Deutschland – Verfassungsschutz stuft die AfD als Prüffall ein
Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland und Alice Weidel kündigten juristische Schritte gegen die Entscheidung an.

© Foto: Michaela Rehle/Reuters

Der
Verfassungsschutz hat die AfD zum sogenannten Prüffall für eine
Beobachtung erklärt, ihren rechtsnationalen Flügel und die
Nachwuchsorganisation JA sogar zum Verdachtsfall. Grundlage der
Entscheidung ist ein mehrere Hundert Seiten langes Gutachten, das das
Bundesamt für Verfassungsschutz mithilfe der Landesämter erstellt hatte
und das vom Bundesinnenministerium in den vergangenen Tagen ausgewertet
worden war. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie die Überwachung von Telekommunikation – ist für Prüffälle nicht vorgesehen, für Verdachtsfälle nur sehr eingeschränkt.

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