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Zersiedelungsinitiative: Kein Land den Baggern

Die Idee ist überzeugend, weil radikal. In der Schweiz sollen alle
Bauzonen auf dem heutigen Stand eingefroren werden. Kein Land soll mehr eingezont werden
dürfen. Außer es wird eine bereits eingezonte, gleichwertige Parzelle ausgezont.

So fordert es die Initiative “Zersiedelung stoppen!”. Eingereicht haben sie die jungen Grünen, am 10. Februar kommt sie vors Volk.

Die Statistiken sprechen für das Begehren: Seit 1983 wurden in der Schweiz jährlich fast 2000 Hektar Land überbaut. Der Boden ist eine endliche Ressource und bedroht, wie es im 19. Jahrhundert der Wald war. Und wie damals der Forst, das fordern die Initianten, soll heute das Grün unter strikten Schutz gestellt werden.

Aber wie fast immer, wenn eine Initiative überzeugt, weil sie radikal und dazu radikal einfach ist, hält sie bei näherer Betrachtung nicht, was sie verspricht.

Mehr noch: Die jungen Grünen riskieren, dass sie mit ihrem Volksbegehren die Zersiedlung weder stoppen noch bremsen, sondern weiter befeuern. Wie das?

Die ungenutzten Bauzonen sind übers ganze Land gesehen ungleichmäßig verteilt. Dort, wo die Nachfrage besonders hoch ist, in den Städten und den Agglomerationen, ist das meiste eingezonte Land bereits überbaut. In den großen Kernstädten sind es über 90 Prozent, das zeigt eine Studie des Städteverbands.

Anders sieht es in peripheren, ländlichen Gebieten aus. Allen voran der Kanton Wallis hat –aus raumplanerischer Sicht – nach wie vor viel zu viel eingezontes Bauland. Genau diese Gebiete würden von einer Plafonierung profitieren. Anstatt weniger würde in Zukunft häufiger in diesen meist schlecht erschlossenen Regionen gebaut. Damit ginge nicht nur Grün verloren, das die Initianten zu schützen vorgeben. Nein, es würde auch unnötig viel öffentliches Geld ausgegeben: Wo heute noch Wiese ist, muss erst eine Straße, eine Kanalisation gebaut werden.

Gestoppt würde dagegen eine Entwicklung, die gerade erst begonnen hat: die Rückzonungen. Gerade das Wallis wird in den kommenden Jahren seine Bauzonen massiv verkleinern. So wie es das 2013 angenommene revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) vorschreibt. Die Kantone dürfen in ihren Richtplänen nur so viel Fläche als Bauland ausweisen, wie sie in den kommenden 15 Jahren aufgrund der statistischen Prognosen tatsächlich brauchen werden. Was zu viel ist, muss weg vom Plan. Im Wallis sind das 1000 Hektar.

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