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Datendiebstahl: Staatsanwaltschaft ermittelte bereits gegen Hacker

Der Tatverdächtige im Fall des Datenleaks war der Justiz offenbar bereits vorher bekannt. Nach Informationen des Spiegel hatte die Staatsanwaltschaft Gießen bereits in den vergangenen Jahren drei Ermittlungsverfahren gegen Johannes S. eingeleitet. Demnach wird er verdächtigt, Daten ausgespäht und gefälscht zu haben. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, sondern wurden der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main übergeben.

Der Spiegel berichtet zudem über Indizien, die eine rechtsextreme Gesinnung des 20-Jährigen nahelegen. Unter dem Namen r00taccess soll er Kommentare veröffentlicht haben wie “islam ist dreck (: wir leben
nicht im 6. jahrhundert” oder “so leute jetzt wisst ihr wieso die NSDAP wiederkommen
wird”. Zudem beschimpfte r00taccess “linksversiffte Gutmenschen” und schrieb: “die AfD
wird die ganzen Clans nicht wegkriegen, da braucht man die NPD um ordentlich aufzuräumen”.

Die Opfer des Datenleaks könnte S. dem Bericht zufolge ausgewählt haben, weil sich islamfeindliche YouTube-Kanäle, denen er folgte, mit ihnen befasst haben. Der Verdächtige hatte gegenüber den Behörden angegeben, aus Ärger über öffentliche Äußerungen seiner Opfer gehandelt zu haben. Von
dem Diebstahl der Daten, die Anfang Dezember in großer Menge im
Internet auftauchten, waren zahlreiche Politikerinnen, Politiker und weitere
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens betroffen.

Links zu den
Datensätzen wurden über
einen mittlerweile gesperrten Twitter-Account verbreitet. Das Bundesinnenministerium
sprach am Montag von 50 bis 60 schweren Fällen, in denen größere
Datenpakete wie Privatdaten, Fotos und Korrespondenzen veröffentlicht
worden seien, sowie rund 1.000 weiteren, bei denen es nach den
bisherigen Erkenntnissen überwiegend um reine Kontaktdaten gehe.

Es soll aber auch
mindestens fünf frühere Fälle geben, die “einen Bezug zu dem Komplex
haben”, wie es das Innenministerium formuliert. Darunter soll der Fall
eines Abgeordneten sein, der sich im Dezember an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewandt hatte. Vier weitere
Betroffene stellten demnach bereits vor den Veröffentlichungen im
Internet Strafanzeigen, zwei dieser Fälle seien ebenfalls vom BSI
aufgegriffen worden. Erst im Nachhinein sei deutlich geworden, dass die
Fälle in Beziehung zu dem jetzigen Datenleak stünden, hieß es vom BSI

Anmerkung der Redaktion: In der
Berichterstattung über das Leaken privater Daten von Politikerinnen, Politikern und
Prominenten nennt ZEIT ONLINE in aller Regel keine Namen von Betroffenen
und trägt keine geleakten Informationen durch Veröffentlichung weiter.
Die Daten sind nach derzeitigem Kenntnisstand privater Natur, an ihnen
besteht kein öffentliches Interesse.

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