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Starke-Familien-Gesetz: Regierung will mehr für arme Familien tun

Alleinerziehende und Geringverdiener mit Kindern sollen es künftig leichter haben, finanziell über die Runden zu kommen. Die Bundesregierung hat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz verabschiedet, das zu weniger Kinderarmut beitragen soll. 

Ein Baustein, mit dem das gelingen soll, ist der Kinderzuschlag – eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern,
deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Dieser soll so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld das steuerfreie Existenzminimum abdeckt. Die Reform soll in zwei Stufen zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 greifen. 

Auch bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind mit dem neuen Gesetz zahlreiche Verbesserungen geplant. So soll etwa die finanzielle Unterstützung für den Schulbedarf erhöht werden. Bislang zahlte der Staat für Schulhefte, Stifte, Farben und Ranzen pro Schuljahr 100 Euro. Kritikerinnen und Sozialverbände hatten auch immer wieder bemängelt, wegen
komplizierter Beantragung nähmen viele die Leistungen nicht wahr. Das soll nun besser werden. Zudem soll der Eigenanteil beim Schulessen und der Schülerbeförderung wegfallen. Die Änderungen sollen am 1. August 2019 in Kraft treten.

Dem Deutschen Kinderschutzbund gehen die Änderungen noch nicht weit genug. Verbandspräsident Heinz Hilgers kritisierte die neuen Regelungen als zu kompliziert. Es sei
“schon fast Realsatire”, bei derart geringen Verbesserungen von einem
Gesetz für starke Familien zu sprechen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird nun im Bundestag weiter
beraten. Der Bundesrat muss zustimmen.

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