/Gerichtsurteil: Bundeswehr darf Soldaten nach Hitlergruß feuern

Gerichtsurteil: Bundeswehr darf Soldaten nach Hitlergruß feuern

Ein Soldat, der mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Das Verwaltungsgericht der Stadt wies die Klage ab. Nach der Vernehmung von Zeugen stehe fest, dass der Kläger nicht nur den Hitlergruß gezeigt,
sondern auch den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen geäußert und eine Jacke
mit NS-Symbolen getragen habe, entschied das Gericht. Das Urteil (Aktenzeichen 2 K 135/18.KO) ist noch nicht rechtskräftig.

Der einstige Oberbootsmann im Sanitätsdienst soll im Jahr 2016 zweimal den Hitlergruß gezeigt haben, unter anderem beim Tanzen in einer Diskothek. Als ihn ein anderer Soldat darauf ansprach, soll er ihn mit den Worten “Wenn ich den Führer grüßen will, dann tue ich das auch” abgewiesen haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, eine Bomberjacke mit einer Reichskriegsflagge getragen zu haben. Nach einem Strafbefehl hatte der Soldat zunächst mit einem Einspruch vor dem Amtsgericht Recht bekommen. Die Bundeswehr entließ ihn trotzdem aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann und behauptete, es liege ein Missverständnis vor: Eine seiner Gesten beim Tanzen sei missverstanden worden.

Das Verwaltungsgericht überzeugte diese Argumentation nicht. Der Soldat sei verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es dem Ansehen der Bundeswehr gerecht wird. Diese Regel habe er verletzt und so gegen die Kernpflichten eines Soldaten verstoßen. Es bestehe die Gefahr, dass er seine Taten wiederhole oder andere zu ähnlichem Verhalten anstifte.

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