/Verkehrsrecht: Neun Städte testen grünen Pfeil für Radfahrer

Verkehrsrecht: Neun Städte testen grünen Pfeil für Radfahrer

Schon heute existiert ein Verkehrsschild mit grünem Pfeil, das an Ampeln angebracht wird: Es erlaubt dort das Rechtsabbiegen bei Rot – sofern vorher angehalten wurde und beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Es gibt aber auch Kreuzungen, an denen man eine solche Regelung lediglich Rad-, aber nicht den Autofahrern zugestehen könnte. Das soll nun in neun Städten getestet werden, mit einem eigens dafür geschaffenen Verkehrsschild.

Wie die zuständige Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach
mitteilte, werden für diesen Pilotversuch an ausgewählten Knotenpunkten in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart nun entsprechende Schilder angebracht. Sie sehen im Grunde aus wie das bisherige Schild, lediglich ergänzt um den Zusatz “nur Radverkehr”.

Der Pilotversuch soll laut BASt bis 2020 laufen. Dann solle auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen
werden, ob die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift angepasst werden, also der Grünpfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer in das Gesetzeswerk aufgenommen wird.

Der Grünpfeil wurde in der DDR 1978 eingeführt, seit 1994 ist er auch in den westlichen Bundesländern im Einsatz. Bisher gilt er nur für die rechte Fahrbahnspur. Mit einer aktuell laufenden Novelle der StVO wird die Gültigkeit des Pfeils auf Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand sowie auf straßenbegleitende Radwege ausgedehnt.

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