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Sonderverordnung: Hoverboards sollen bald legal nutzbar sein

Neben
Elektro-Tretrollern soll es zukünftig auch Regeln für die Nutzung
von Hoverboards
geben. “Wir werden eine Ausnahmeverordnung für
Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben”,
sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Bei
Hoverboards – auch E-Boards genannt – handelt es sich um
zweirädrige Rollbretter ohne Lenkstange. Eingeführt wurden sie 2014
in China und sind auch immer häufiger hierzulande zu
finden. Bisher ist unklar, wo diese Geräte fahren dürfen, auf dem Radweg oder dem Bürgersteig. Auf öffentlichen Straßen
und Wegen sind Hoverboards im Moment nicht zugelassen. Die jetzt geplante
Verordnung soll mithilfe wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet
werden.

Für
die ebenfalls beliebten E-Scooter – Elektroroller mit Lenkstange – hat Scheuer
bereits einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zu dem derzeit
die Verbände Stellung nehmen können. “Die Fahrzeuge mit Lenk-
oder Haltestange bekommen einen Versicherungsaufkleber. Bisher gab es
dafür keine Versicherung”, sagte Scheuer. Der Verkehrsminister
sagte, er wolle “neue Mobilitätsformen” mit “Vernunft, Schutz
und Augenmaß” ermöglichen.

Durch
die Verordnung sollen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von
20 Kilometern pro Stunde erlaubt werden. Sie müssen auf dem
Fahrradweg gefahren werden und dürfen nur auf der Straße unterwegs
sein, wenn kein Radweg da ist. Eine Helmpflicht ist nicht geplant. Um
einen E-Scooter in der Öffentlichkeit zu fahren, muss man den Plänen
zufolge künftig mindestens 15 Jahre alt sein und einen
Mofa-Führerschein haben. Wer einen anderen Führerschein etwa für
Autos hat, muss keine gesonderte Fahrerlaubnis erwerben.

Fußgänger-Lobbyverband spricht von “Elektro-Rasern”

Um
noch im Frühjahr in Kraft zu treten, muss die Verordnung jetzt noch
bei der EU-Kommission angemeldet und dem Bundesrat zugeleitet werden.
Über eine Ausnahmeverordnung sollen dann auch die Hoverboards mit
abgedeckt werden. Dieser muss der Bundesrat nicht zustimmen, weshalb
das Verfahren relativ schnell geht.

Gerade
in Hinblick auf mögliche E-Scooter-Verleihe, wie es sie bereits in
mehreren europäischen Städten gibt, weist Scheuer auf die
Notwendigkeit einer Verordnung hin. “In Städten wie Paris oder
Madrid, sieht man, was passiert: Ein Miet-Fahrrad muss man richtig
hinstellen, die Miet-E-Tretroller werden oftmals dort einfach auf dem
Bürgersteig hingeschmissen. Das führt zu echten
Auseinandersetzungen mit Fußgängern oder Radlern”, sagte er.

Bereits seit längerem warnen Fußgänger- und
Radfahrer-Initiativen vor drohenden Unfällen durch Hoverboards. Der
Fußgänger-Lobbyverband Fuss bezeichnete die Boards als
“Elektro-Raser” und “Knochenbrecher”. Im Hinblick auf die
E-Scooter sprach der Radfahrer-Verein ADFC von “chaotischen
Zuständen” auf den Radwegen. Die Wege seien oft nicht breit genug,
um langsamere Fahrzeuge sicher zu überholen.

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