/Maik Schneider: Ex-NPD-Politiker aus Untersuchungshaft entlassen

Maik Schneider: Ex-NPD-Politiker aus Untersuchungshaft entlassen

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht begründete die Freilassung mit vermeidbaren Verzögerungen durch die Justiz in dem Verfahren, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten. Der 31-Jährige muss sich seit Oktober in einem Revisionsprozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im August 2015 in Nauen verantworten.

Schneider war wegen des Brandanschlags und weiterer Delikte bereits im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war wegen der Befangenheit eines Schöffen vergangenes Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Der Prozess musste neu aufgerollt werden.

Schneider wurde im März 2016 festgenommen und saß somit seit knapp drei Jahren in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Sven-Oliver Milke hatte in seiner Haftbeschwerde Ende vergangenen Jahres unter anderem geltend gemacht, dass die Zustellung des ersten Urteils knapp sechs Monate gedauert hätte. Dadurch sei die Revision unverhältnismäßig verzögert worden. Zudem monierte er eine schleppende Terminierung des Revisionsprozesses.

“Keine Überraschung für mich”

“Die Entscheidung des OLG ist für mich nicht überraschend”, sagte Milke der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesverfassungsgericht habe gewisse Vorgaben zur möglichen Dauer von Untersuchungshaft gemacht. An diese habe sich das OLG im Gegensatz zum Landgericht Potsdam gehalten. Das Landgericht hatte die Freilassung Schneiders im Dezember abgelehnt. Dagegen hatte Milke beim OLG Beschwerde eingelegt.

Nach Angaben des Verteidigers sollte Schneider das Gefängnis noch an diesem Donnerstag verlassen. Der Haftbefehl gegen Schneider sei ohne Auflagen aufgehoben worden, sagte Milke. Sein Mandant werde sich aber “selbstverständlich” weiter dem Prozess stellen. 

Beim nächsten Verhandlungstermin am 9. Januar soll es mit der Vernehmung von Richter Theodor Horstkötter als Zeugen weitergehen. Der Vorsitzende Richter des ersten Prozesses in Potsdam soll berichten, was Schneider damals ausgesagt hatte. Schneider hatte dort erklärt, er habe die Turnhalle nicht niederbrennen, sondern lediglich als Zeichen des Protests einrußen wollen.

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