/Kieferorthopädie: Medizinischer Nutzen von Zahnspangen laut Gutachten nicht belegt

Kieferorthopädie: Medizinischer Nutzen von Zahnspangen laut Gutachten nicht belegt

Der medizinische Nutzen von Zahnspangen und kieferorthopädischen Behandlungen ist laut einem Gutachten nicht ausreichend erforscht. Die untersuchten Studien ließen “in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu”, heißt es in einer Meta-Studie des Berliner IGES-Instituts, die durch das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen wurde. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, dass das Ministerium dennoch nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen zweifle.

Dem Gutachten zufolge belegen Studien zwar Erfolge bei der Korrektur von falsch stehenden Zähnen und positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten, aber langfristige Auswirkung etwa auf Zahnausfall oder Parodontitis würden nicht betrachtet.

Dass Zahnspangen Probleme wie Karies, Parodontitis oder Zahnverlust verringern, könne zwar nicht belegt werden, sei aber der Untersuchung zufolge auch nicht ausgeschlossen, teilte das Ministerium dazu mit. “Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber”, hieß es weiter. Das Ministerium werde mit den Beteiligten “den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern”.

Soziale Herkunft bald am Gebiss erkennbar?

Die Analyse beschäftigt sich auch mit den Ausgaben der Krankenkassen für kieferorthopädische Behandlungen. Diese seien über die vergangenen Jahre hinweg gestiegen und hätten 2017 mit 1,1 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht, heißt es in der mehr als 100 Seiten langen Untersuchung. Die verschiedenen Daten dazu seien aber nur eingeschränkt vergleichbar: “Auf Basis der Daten kann daher nicht beurteilt werden, ob die Ausgaben in der kieferorthopädischen Versorgung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit genügen”, heißt es in dem Papier.

Im Frühjahr hatte der Bundesrechnungshof eine unzureichende Erforschung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen wie etwa Zahnspangen bemängelt. Welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, legt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss fest. Darin sind Ärztinnen, Zahnärzte, Psychotherapeutinnen, Krankenhäuser und Krankenkassen vertreten.

Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem warnt vor voreiligen Schlussfolgerungen. “Es wird weiterer Studien bedürfen, um zu untersuchen, wie das Verfahren mittel- und langfristig tatsächlich wirkt”, sagte Wasem der Saarbrücker Zeitung. “Diese sollten jetzt sehr rasch in Auftrag gegeben werden.” Wasem warnte vor einer sozialen Schieflage, falls die Behandlung einen Nutzen hätte, aber nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden würde. “Dann könnte man später an den Gebissen sehen, welche Eltern sich die Spange leisten konnten und welche nicht.”

Auch die Lebensqualität gehöre zu dem, was Kieferorthopädie verbessern solle. “Die kann sich wiederum auch auf das psychische Befinden auswirken, positiv oder negativ”, sagte der Gesundheitsökonom. Auf der anderen Seite stünden Risiken, wie etwa Röntgenaufnahmen zur Erstellung von Behandlungsplänen. “Wenn es Risiken gibt, die den Nutzen klar überwiegen, dann sollten die Kassen dafür auf keinen Fall mehr aufkommen”, sagte Wasem.

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