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Fahrverbote: Gebt den Städten mehr Geld für den Nahverkehr

Alles
Lamentieren über die 40 Mikrogramm hilft ja nichts. So viel Stickstoffdioxid
(NO2) darf ein Kubikmeter Luft maximal enthalten – das hat die Europäische Union schon vor Jahren festgelegt. In vielen Städten liegt die
NO2-Konzentration aber teils deutlich darüber, und das ebenfalls seit Jahren.
Vielerorts ist auch nicht abzusehen, dass der EU-Grenzwert bald eingehalten
werden wird. Darum blieb den Gerichten, die im gerade vergangenen Jahr Klagen der Deutschen
Umwelthilfe
zu verhandeln hatten, gar nichts anderes übrig, als zügig wirkende
Gegenmaßnahmen anzuordnen.

In den
meisten Fällen hieß das: Fahrverbote für ältere Dieselautos. Die stoßen nämlich
besonders viel Stickoxid aus. Mit dem neuen Jahr kommen die Fahrbeschränkungen
nun. Stuttgart ist die erste deutsche Großstadt, die ein Dieselfahrverbot für
eine gesamte Umweltzone einführt: Es gilt seit dem heutigen 1. Januar. Betroffen
sind zunächst Dieselfahrzeuge bis einschließlich Abgasnorm Euro 4. Für
Einwohner der Stadt gibt es eine Übergangsfrist, außerdem Ausnahmen etwa für
Handwerker, den Lieferverkehr, Krankenwagen und Polizei.

Zu den
weiteren Städten, die keine andere wirksame Lösung zur Senkung der
NO2-Konzentration in der Luft gefunden haben und darum gerichtlich zur
Einführung von Fahrverboten gezwungen wurden, zählen Berlin, Köln, Bonn, Essen
und Gelsenkirchen. Weitere Klagen liegen bei Gerichten (siehe Karte) – auch 2019 werden also
Urteile fallen, in denen Richter vermutlich erneut im Sinne der Umwelthilfe entscheiden
werden.

Hier entscheiden Richter über Dieselfahrverbote

Klage wird vorbereitet, Klage anhängig, Fahrverbote angeordnet (Infofenster der Punkte zeigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte. Grenzwert: 40 µg/m³)

Und was
macht die Bundesregierung? Statt endlich anzuerkennen, dass sie viel zu lange
zu lasch mit den Autoherstellern und ihren Produkten umgegangen ist und darum
Mitschuld an den hohen Abgaswerten trägt, diskutiert sie über Funktion und
Gemeinnützigkeit jener Organisation
, die zu Recht die dauerhaften Verstöße
gegen die Grenzwerte anprangert. Insbesondere
Unionspolitiker lenken mit dieser Debatte von ihren eigenen Versäumnissen ab und machen
den, der auf Abhilfe pocht, zum Täter.

Damit ist
weder den Kommunen noch den Dieselfahrern geholfen, und erst recht nicht den Anwohnerinnen und Anwohnern an stark befahrenen Straßen. Auch das Ansinnen der Regierung,
eine leichte Überschreitung der 40-Mikrogramm-Grenze zu tolerieren und dann
Fahrverbote als unzulässig zu betrachten, ist nicht mehr als ein Taschenspielertrick, der lediglich dazu dienen soll, Zeit zu schinden. Bis der Europäische Gerichtshof entschiede, ob diese
Lösung zulässig oder ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht ist, würden womöglich
Jahre vergehen.

Das wirkliche Problem wird so nicht gelöst. Statt von ihm abzulenken, sollte die
Bundespolitik lieber die Städte darin unterstützen, jetzt trag- und
zukunftsfähige Lösungen für diejenigen zu finden, die bisher mit ihrem Diesel
in die Städte gefahren sind. Das sind insbesondere die vielen Pendlerinnen und Pendler.
Kern muss die Stärkung des Umweltverbunds sein, also der Alternativen zum
privaten Auto – insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

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