Wer zur Bezahlung der Kosten für Wohnen und Heizen auf staatliche Hilfe angewiesen ist, muss den Beitrag für den Berliner Mieterverein künftig nicht mehr selber zahlen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für all jene, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Inbegriffen ist auch der Rechtsschutz. Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) zahlen den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein. Damit sollen einkommensschwache Haushalte finanziell entlastet und sichergestellt werden, dass unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen.
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