Nach mutmaßlichen Ausspähungen an den Flughäfen in Stuttgart und Paris geben die Ermittler Entwarnung. Unbekannte hatten sich an den Flughäfen von Stuttgart und Paris auffällig verhalten und unter anderem Fotos gemacht. Die Polizei durchsuchte deshalb am Morgen mehrere Wohnungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dabei hätten sich “keine Anhaltspunkte für die Vorbereitung eines islamistisch-terroristischen Anschlags” ergeben, teilten die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Bundespolizeidirektion und die Polizei Reutlingen am Nachmittag mit.
Auch die zwischenzeitlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen in Stuttgart und anderswo im Südwesten werden nun wieder sukzessive zurückgefahren, teilte die Bundespolizei mit.
Am Freitagmorgen seien die Wohnungen eines 28-jährigen Mannes in Baden-Württemberg und eines 48-jährigen Mannes in Nordrhein-Westfalen durchsucht worden. Die Personen waren nach Hinweisen auf eine mögliche Ausspähung von Flughäfen und einer verdächtigen Internetkommunikation ins Visier der Ermittler geraten.
Am 12. Dezember 2018 waren den Angaben zufolge am Flughafen Stuttgart zwei Männer ohne Reisegepäck beobachtet worden, die offenbar die Kontrollmaßnahmen am Terminal 2 beobachtet hatten. Die Polizei sprach von einem begründeten Verdacht, dass der Flughafen ausgespäht werden sollte. Einen Tag später ereignete sich ein ähnlicher Vorgang am Flughafen Charles de Gaulle in Paris, bei dem ebenfalls zwei Männer aufgefallen sein sollen. Ein Zusammenhang der Vorfälle konnte sich nicht bestätigen.
“Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen steht die Beobachtung am Stuttgarter Flughafen in keinem Zusammenhang mit möglichen Anschlagsplanungen oder islamistischen Aktivitäten”, teilten die Behörden mit. Die zwischenzeitlich identifizierten Männer hätten eine ebenfalls namentlich bekannte Frau zum Flughafen gebracht. Sie hätten sich längere Zeit in der Abflughalle aufgehalten und waren verdächtig erschienen, weil sie aufmerksam verfolgt hatten, wie die Frau durch die Sicherheitskontrolle ging. Bei keinem der überprüften Männer handelt es sich um einen sogenannten Gefährder
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