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Berliner Polizist: Strafbefehl gegen Berliner Polizist wegen Drohbriefen

Ein Berliner Polizist hat gestanden, im Dezember 2017 Drohbriefe an vermeintlich Angehörige der linken Szene in der
Stadt verschickt zu haben. Der Beamte akzeptierte einen Strafbefehl über 3.500 Euro, wie das ARD-Politikmagazin Kontraste berichtet. Die Angaben wurden dem ARD-Magazin von zwei Anwälten, die mit dem Fall befasst waren, bestätigt. Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, teilte auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl in diesem Fall ergangen sei, konnte aber keine näheren Angaben zum beruflichen Umfeld des Täters machen. Die Berliner Polizei hat auf Anfragen bislang nicht reagiert.

Am 29. Dezember 2017 hatte das der linksextremen Szene zugeordnete Internetportal Indymedia berichtet, dass bei
verschiedenen als linksextremistisch geltenden Treffpunkten und Privatpersonen neunseitige Schreiben eingegangen seien, in den 42 Personen namentlich benannt wurden, einige davon mit Wohnadresse und Fotos. Ein Teil der Fotos soll bei der erkennungsdienstlichen Behandlung der Genannten durch die Polizei entstanden sein. Als Absender zeichnete ein “Zentrum für politische Korrektheit”, offenbar eine Anspielung auf das “Zentrum für politische Schönheit”. Bereits kurz nachdem der Vorfall bekannt wurde, hatten Betroffene und ihre Anwälte den Verdacht geäußert,  dass der Absender aus dem Bereich der Berliner Polizei stammen müsse.

Die Drohbriefe waren offenbar eine Reaktion auf die Veröffentlichung von 54 Portraitfotos von Polizistinnen und Polizisten, die durch linke Aktivisten bei der Räumung eines Hauses in der Rigaer Straße in Berlin, das als Zentrum der linksradikalen Szene galt, fotografiert wurden. Die Empfänger der Drohbriefe des Polizisten gehören aber zumindest teilweise gar nicht der linken Szene an, wie Recherchen der ZEIT ergeben hatten. So seien unter den Betroffenen auch Journalisten, ein SPD-Mitglied, ein Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten und ein Mann gewesen, der Jahre zuvor einmal eine Beziehung mit einer Bewohnerin des besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 in Berlin gehabt hatte.

Ob gegen den Beamten auch disziplinarrechtlich ermittelt wird und wo der Beamte eingesetzt wird, ist momentan nicht bekannt. Der Beamte gilt, nachdem er den Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz akzeptiert hat, nicht als vorbestraft, wie die Sprecherin der Berliner Kriminalgerichte gegenüber Kontraste bestätigte.

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