/Unternehmensbeteiligung: Regierung erschwert Firmenübernahmen durch ausländische Investoren

Unternehmensbeteiligung: Regierung erschwert Firmenübernahmen durch ausländische Investoren

Die Bundesregierung hat striktere Regeln für den Erwerb von Anteilen an deutschen Unternehmen in sensiblen Bereichen beschlossen. Auf ihrer Kabinettssitzung beschloss sie eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Angestrebt hatte diese Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Er wollte sich bei einer Pressekonferenz am Mittag zu den Details äußern.

Wie vorab bekannt geworden war, soll die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor außerhalb der EU prüfen und gegebenenfalls untersagen kann, von derzeit 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt werden. Diese Schwelle bezieht sich aber nur auf sicherheitsrelevante Bereiche, also etwa den Bereich der Verteidigung oder die sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten ab einer bestimmten Größe.

Hintergrund der Pläne sind vor allem Firmenübernahmen durch chinesische Investoren. So hatte die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns in die deutsche Stromversorgung nur mit Mühe verhindert. Daher werden die Regeln für Übernahmeversuche in sensiblen Bereichen verschärft. Ziel ist, dass die Bundesregierung frühzeitiger mitreden kann, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten.

Im Sommer 2017 hatte die Bundesregierung die Außenwirtschaftsverordnung schon einmal verschärft. Seitdem kann sie Firmenübernahmen verbieten, wenn sie kritische Infrastrukturen in Gefahr sieht.

BDI gegen striktere Außenwirtschaftsverordnung

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wandte sich gegen Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung im Jahresrhythmus. Die Regierung habe seit der Novelle 2017 bereits ein “wirksames Instrument, um die nationale Sicherheit und kritische Infrastrukturen zu schützen”, erklärte der Verband. Die Absenkung der Prüfschwelle müsse auf “eindeutig definierte nationale Sicherheitsinteressen begrenzt bleiben”.

Der BDI forderte von der Bundesregierung indes, das Wettbewerbsrecht und die Subventionskontrolle nachzubessern. “Wenn ausländische Investoren mit Zuschüssen ihres Staates in Deutschland Technologieunternehmen kaufen, ist das keine Gefährdung der nationalen Sicherheit.”

Hits: 7