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Nachnamen: Müller muss weg

Wenn sie haben können, aber nicht wollen, sind sie dann selbst
schuld, dass sie ihn nicht kriegen? Also: die Frauen? Den eigenen Nachnamen? In
der Ehe?

So einfach ist das gewiss nicht. Doch dass bei rund drei Viertel aller Hochzeiten in Deutschland der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen wird – das klingt im Jahr 2018 nach einer ziemlich schlechten Quote. Und nach Kleinbeigeben. Und nach Salzteigschildern an der Wohnungstür: “Hier wohnt Familie …”? Oder ist es, wenn man es in günstigem Licht erscheinen lassen will, moderner Pragmatismus, verbunden mit dem Hinweis, dass es bei Kindern eben sehr viel einfacher sei mit einem einheitlichen Familiennamen, sei es im Kindergarten oder auf dem Amt?

Dabei ginge es anders. Seit knapp einem Vierteljahrhundert ist der einheitliche Familienname gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Der Großteil der Frauen verzichtet aber immer noch auf die Möglichkeit, den eigenen Namen in der Ehe weiterzuführen, wie die neue Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zeigt. Nur sechs Prozent der Paare entscheiden sich für den Familiennamen der Frau, etwa doppelt so häufig kommt es der GfdS zufolge vor, dass beide Partner ihren eigenen Namen behalten. Einen Doppelnamen wählen etwa acht Prozent der Paare, und das ist mitunter nicht nur die tapferste, sondern auch die edelste Lösung. Siehe die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, die ihr Vielsilbenkonstrukt damit erklärt, dass ihr Vater ein Jahr vor der Hochzeit verstorben sei und sie “unbedingt seinen Namen behalten” wollte.

Damit folgt sie im Grunde einem Konzept, wie es etwa in Russland oder Bulgarien üblich ist: Der Vatername wird vor dem eigentlichen Familiennamen eingefügt – mit weiblicher oder männlicher Wortendung. Auf Island ersetzt der Name des Vaters mit Suffix den Familiennamen im mitteleuropäischen Sinne, jeder ist “Tochter von …” oder “Sohn von …”. Ehre deine Eltern! Doch auch hier ist die Mutter nicht die Namensgeberin.

Zu viele Müllers und Schmidts

Was verliert man aber auf der anderen Seite, wenn man den Namen der Eltern oder eines Elternteils, seinen Nachnamen, aufgibt? Die eigene Identität und Eigenständigkeit, wie oft argumentiert wird? Da ist was dran, schließlich steigt das Einstiegsalter in das Eheleben stetig, das “Erstheiratsalter” für Frauen liegt hierzulande bei gut 31 Jahren. Das bedeutet, dass sie schon eine Weile in Leben und vor allem Beruf zugange sind und nicht aus den Armen der sorgenden Eltern direkt dem Mann zugeführt werden. Der Name ist gewissermaßen zur Marke geworden, er steht für die Individualität eines Lebens – auch wenn das manchmal so individuell gar nicht ist.

Apropos individuell: Auch manche Namen sind eher Gruppenzuordnungen als Identifikationsmerkmale. Die Liste der häufigsten Familiennamen wird in Deutschland mit Müller angeführt, die mehr als 256.000 Müllers würden von den Schmidts noch übertroffen, wenn man die Schmids und Schmieds dazu rechnete, also die Namensvarianten.

Hier bietet sich die Möglichkeit, sinnvoll mit den Freiheiten bei der Namenswahl umzugehen: Egal, ob das nun Mann oder Frau bevorzugt, der Müllerisierung und Schmidtination ist in jedem Fall Einhalt zu gebieten. Wobei, naja, Freiheit: Vielleicht wäre auch hier eine Quotenregelung der Vielfalt dienlicher – und ebenso der Ästhetik der Sprache. Es gäbe den Standesämtern reichlich zu tun, bei einem heiratswilligen Paar eine Jury entscheiden zu lassen, mit welchem Nachnamen die beiden am schönsten durchs Leben kommen. Und sie könnten hinterher immer anderen die Schuld geben, dass der eine für die andere etwas aufgeben musste.

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