/Luftverschmutzung: Umwelthilfe klagt für bessere Luft in weiteren Städten in NRW

Luftverschmutzung: Umwelthilfe klagt für bessere Luft in weiteren Städten in NRW

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will nach mehreren erfolgreichen Klagen nun auch in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal rasch Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Dieselfahrzeuge erzwingen. Die Organisation reichte deshalb entsprechende Klagen beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das zuständige Land Nordrhein-Westfalen ein, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.

Ziel der Klagen sei die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerts noch im Jahr 2019, teilte die DUH mit. Dies sei voraussichtlich “nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge möglich”. In den vier Städten wird der seit 2010 geltende EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel seit Langem überschritten.

In Bielefeld habe die offizielle Messstation in der Innenstadt 2017 einen NO2-Jahresmittelwert von 47 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ausgewiesen, so die DUH unter Berufung auf das Umweltbundesamt. In Hagen, Wuppertal und Oberhausen lag der Wert demnach jeweils bei 49 Mikrogramm. Hauptquelle von NO2 in Städten sind Dieselfahrzeuge, vor allem Pkw. Das Abgas entsteht bei der Verbrennung im Motor, es gilt vor allem als gesundheitsschädlich für Kinder, Ältere und Asthmatiker.

“Unsere Städte ersticken am motorisierten Individualverkehr und an
giftigen Dieselabgasen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
“Wir brauchen mehr saubere Busse und Straßenbahnen und weniger
schmutzige Dieselfahrzeuge in der Stadt.” Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt; sie müssen aber verhältnismäßig sein.

Hier entscheiden Richter über Dieselfahrverbote

Klage wird vorbereitet, Klage anhängig, Fahrverbote angeordnet (Infofenster der Punkte zeigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte. Grenzwert: 40 µg/m³)

Am Oberverwaltungsgericht Münster liegen auch schon Klagen der DUH wegen überhöhter NO2-Werte in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn vor (siehe Karte). Die Klagen richten sich jeweils gegen die NRW-Landesregierung, weil diese für die Luftreinhaltepläne in den Städten verantwortlich ist.

Die Umwelthilfe geht zurzeit in zahlreichen Städten gegen die Luftreinhaltepläne vor. Am kommenden Mittwoch wird beim Verwaltungsgericht Wiesbaden über mögliche Dieselfahrverbote in der hessischen Landeshauptstadt verhandelt. Auch in Wiesbaden liegen die gemessenen NO2-Werte im Jahresmittel über dem EU-Grenzwert. Auch hier richtet sich die Klage gegen die Landesregierung, in diesem Fall die hessische.

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