In Darmstadt wird es zur
Luftverbesserung ab kommendem Sommer Dieselfahrverbote auf zwei Straßen
geben. Darauf verständigte sich das Land Hessen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in einer
Vergleichsvereinbarung, wie DUH und VCD mitteilten.
Verbindlicher Teil der Einigung sind demnach auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt, die den öffentlichen Nahverkehr und den Radverkehr fördern sollen.
Den
Verbänden zufolge werden zum 1. Juni 2019 Dieselfahrverbote an der Hügelstraße und der Heinrichstraße in Kraft
treten. Ab dann dürfen nur noch Dieselautos mit der Euro-6-Norm und Benziner ab Euro-2-Norm diese Straßen befahren. Zugleich soll der Autoverkehr in der Innenstadt verringert werden, indem die Stadt Fahrspuren sperrt. Sollte die Belastung mit Stickstoffdioxid im zweiten Halbjahr
nicht wie prognostiziert unter den EU-Grenzwert von im Jahresmittel 40
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, sollen die Maßnahmen
verschärft werden.
“Erstmalig in Deutschland
ist es nach einer Klage zur Luftreinhaltung zu einem Vergleich mit der
Deutschen Umwelthilfe gekommen”, sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). “Das belegt, dass sowohl das
Umweltministerium als auch die Stadt Darmstadt eine hervorragende Grundlage erarbeitet haben, um die Verbesserung der Luftqualität schnellstmöglich zu erreichen.” DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wünschte sich, dass eine solche Einigung auch in anderen Verfahren möglich ist.
Hier entscheiden Richter über Dieselfahrverbote
Klage wird vorbereitet, Klage anhängig, Fahrverbote angeordnet (Infofenster der Punkte zeigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte. Grenzwert: 40 µg/m³)
Die DUH hatte für Darmstadt
Fahrverbote für ältere Diesel gefordert, damit dort die Grenzwerte für
Stickoxid eingehalten werden. Die südhessische Stadt belegt nach Angaben
des Verbands auf der Liste der deutschen Städte mit hoher
Stickoxidbelastung nach Stuttgart und München den dritten Platz.
Die
Umwelthilfe klagt in einer Reihe von Städten und fordert dort Maßnahmen
für bessere Luft. Für zahlreiche Kommunen ordneten Gerichte bereits
Fahrverbote an.
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