Große Städte in Deutschland versuchen verstärkt, gegen die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen vorzugehen. München etwa verlangt von Internetanbietern wie Airbnb
eine umfassende Auskunft über Wohnungen, die mehr als
acht Wochen lang auf den Plattformen zur Vermietung an Feriengäste
angeboten werden. Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht München. Auch wenn sie ihren Firmensitz in Irland habe, müsse sich die
Internetplattform an die in Deutschland geltenden Vorschriften halten.
Airbnb hat nun einen Monat lang Zeit, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Andernfalls müssen die Betreiber der Plattform der Stadt München die geforderten Anschriften der angebotenen Wohnungen nebst Namen und Adressen der
Gastgeber für den Zeitraum von Januar 2017 bis Juli 2018 offenlegen.
Für den Fall, dass Airbnb die Daten dennoch nicht weitergibt, hatte die Stadt bereits im August mit einem Zwangsgeld von 300.000 Euro gedroht. Auch das sei rechtens, urteilten die Verwaltungsrichter.
Nach Angaben des Sozialreferats der Stadt München
werden immer mehr Wohnungen für Feriengäste über Internetportale angeboten. Um
Zweckentfremdungen zu bekämpfen, setzte die Behörde ein
Sonderermittlungsteam ein, das im Jahr 2017 bereits 21.000 Wohnungen
untersuchte. 298 Wohnungen führten sie dem Wohnungsmarkt wieder zu, wie die Stadt mitteilte. Es wurden 92 Gerichtsverfahren zu Gunsten der Städte entschieden und Bußgeldbescheide in
Höhe von 851.110 Euro erlassen.
Das Urteil vom Verwaltungsgericht könnte auch anderen Städten eine Orientierung bieten, die
ebenfalls gegen Zweckentfremdung kämpfen. Die Rechtslage bei der Zweckentfremdung ist aber in den
Städten unterschiedlich, sodass das Urteil nicht eins zu eins auf sie
übertragen werden kann.
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