Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das haben die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt.
Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. Dabei vertrat es die Ansicht, die Abgabe pro Haushalt stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen. Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften – und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
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