Die gute Nachricht vorweg: Wir werden wohl auch künftig weiter fröhlich Texte, die irgendwo im Netz erschienen sind, auf Social-Media-Plattformen zum Anklicken teilen dürfen. Das klingt selbstverständlich, schien aber eine Zeit lang ungewiss. Hätte die kommende europäische Urheberrechtsreform auch kleinste Textausschnitte geschützt, hätten Verleger möglicherweise schon für Linkvorschauen Geld verlangen können. Auch von privaten Nutzerinnen und Nutzern.
Das scheint bei den Verhandlungen um das neue EU-Urheberrecht nun vom Tisch zu sein. Seit Monaten arbeiten EU-Kommission, -Parlament und der Rat miteinander im sogenannten Trilog hinter verschlossenen Türen an einer Lösung. An diesem Donnerstag geht die Diskussion nun in
die fünfte und womöglich finale Runde.
Den aktuellen Verhandlungsstand fasst ein Papier zusammen, das das Onlineportal Politico veröffentlicht hat. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich die Verhandlungsparteien darauf geeinigt haben, Hyperlinks vom Urheberrecht auszunehmen: Das sind die Links, die man auf Facebook postet, wenn man etwa diesen Text seinen Freunden zur Lektüre empfehlen möchte.
Diverse andere Fragen sind jedoch weiterhin offen, vor allem bei den ohnehin strittigen Artikeln 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Haftung). Trotzdem soll möglichst noch an diesem Donnerstag ein Gesetzesentwurf stehen, den das EU-Parlament dann Anfang 2019 verabschieden könnte.
Nur bei einem sind sich alle einig
Die an den Verhandlungen beteiligten Politikerinnen und Politiker, aber auch Unternehmen, Verbände und selbst Netzaktivisten sind prinzipiell nur bei einer Sache einer Meinung: Es braucht tatsächlich eine Reform des aktuellen EU-Urheberrechts. Die Teile daraus, die im Wesentlichen das Netz betreffen, sind im Juni 2001 in Kraft getreten. Zu dieser Zeit hatte der spätere Facebook-Gründer Mark Zuckerberg nicht einmal seinen Highschoolabschluss und der damalige Apple-Chef Steve Jobs noch nicht einmal den iPod vorgestellt. Smartphones existierten nicht in ihrer heutigen Form, YouTube oder Twitter gab es nicht.
Wie genau das neue Urheberrecht aussehen soll, darüber streiten die Akteure weiterhin. In Artikel 11 etwa soll ein europäisches Leistungsschutzrecht verankert werden: Onlinedienste sollen dafür zahlen, wenn sie Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten. Es geht dabei vor allem um Dienste wie Google, die auf Artikel verlinken und mit der Werbung, die sie um die Suchergebnisse herum ausspielen, Geld verdienen. Kritikerinnen und Kritiker sprechen hier von einer potenziellen “Linksteuer”, durch die sie grundsätzlich das Teilen von Texten im Netz in Gefahr sehen – auch wenn der Begriff missverständlich ist, weil es sich nicht um eine staatliche Abgabe handelt.
Eine wichtige Detailfrage ist, wie lang die vom neuen Recht geschützten Textausschnitte eigentlich sein dürfen. In dem vorab von Politico veröffentlichten Entwurf, der die Positionen der drei verhandelnden Institutionen beinhaltet sowie Kompromissvorschläge, schlägt der Rat vor, die Presseverleger sollten bei “unwesentlicher” Nutzung von Teilen eines Textes keine Rechte geltend machen können. Eine genaue Definition dafür, was “unwesentlich” sein soll, wird aber nicht genannt.
“Die Formulierung lässt eine Menge Fragen offen”, sagt die Piraten-Politikerin Julia Reda, die Mitglied des Europäischen Parlaments ist. Würde keinerlei Mindestlänge eines Textausschnittes festgeschrieben, könne das bedeuten, dass selbst einzelne Phrasen oder Worte aus einem Artikel – wie etwa “Waldbrand in Brandenburg” – nicht mehr kostenlos im Netz weiterverbreitet werden dürften. “Das ist natürlich unmöglich umzusetzen”, sagt Reda.
Probleme sieht sie auch bei der Formulierung, die private Nutzerinnen und Nutzer betrifft. Zwar scheint nun geklärt, dass sie grundsätzlich nicht zahlen müssen, wenn sie Hyperlinks teilen. Aber: “Was ist, wenn eine Privatperson einen Textausschnitt auf einem Onlinedienst wie Wikipedia, Facebook, Twitter oder Tumblr verwendet?”, sagt Reda. Dann sei die Lage wieder unklar.
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