Großbritannnien könnte den für kommendes Jahr angekündigten Brexit ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg festgestellt.
Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten, ob ein einseitiger Rückzieher noch möglich sei. Das Urteil fiel einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der Europäischen Union ausgehandelte Austrittsabkommen. Dafür zeichnet sich keine Mehrheit ab.
Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei “in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten” in Großbritannien möglich, heißt es vom EuGH. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.
Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.
EuGH-Generalanwalt Manuel Campos
Sánchez-Bordona hatte in einem Gutachten festgestellt, dass dieser Schritt einer einseitigen Widerrufung im rechtlichen Rahmen liegt. Diese Empfehlung ist für das Gericht zwar nicht bindend. In den meisten Fällen folgt seine Rechtsprechnung aber den Ausführungen.
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