Wenn ich an eine Kreuzung komme, an der
ich ein Stoppschild beachten muss, und vor mir bereits ein Fahrzeug an der
Halte- und Sichtlinie steht, hinter dem ich dann anhalte, kann ich dann,
nachdem das erste Fahrzeug losgefahren ist, ohne erneutes Anhalten über die
Kreuzung fahren, wenn sie für mich einsehbar und frei ist? Verändert sich die
Sachlage, wenn zwei oder mehrere Fahrzeuge vor mir zum Halten gekommen sind? Das will ZEIT-ONLINE-Leser Michael Bott wissen.
Es soll Autofahrer geben, die Stoppschilder als lästige Hindernisse
ansehen, die sie am schnellen Weiterkommen hindern. Trotzdem: Es gibt keinen
Ermessensspielraum für Fahrerinnen und Fahrer. “Auch wenn es verlockend ist,
trotz eines Stoppschilds direkt in den Kreuzungsbereich einzufahren, wenn man
zuvor bereits hinter einem anderen Fahrzeug vor der Kreuzung angehalten hatte –
ich rate nachdrücklich von diesem Verhalten ab”, sagt Rechtsanwalt Frank Häcker
aus Aschaffenburg.
“Der Sinn eines Stoppschildes ist nämlich, eine gefährliche
Kreuzung zu entschärfen. Es besteht also ganz objektiv an dieser Stelle eine
Gefahr, die für Verkehrsteilnehmer mit dem Schild reduziert werden soll”, sagt Häcker. Er
empfiehlt darum, sich auf keinen Fall einfach dem
Vorausfahrenden anzuschließen und ohne anzuhalten weiterzufahren.
Wer uneinsichtig ist und das Verkehrszeichen einfach ignoriert, muss
mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Kartei
rechnen. “Auch wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer Fahrzeugkolonne unterwegs
ist, muss er sein Fahrzeug direkt an der Haltelinie zum Stehen bringen”, sagt
Häcker. “Fehlt die Haltelinie, muss er sein Fahrzeug dort stoppen, wo die
andere Straße gut einzusehen ist.”
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