Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung stößt im Bundesrat auf Widerstand: Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher, teilte mit, alle 16 Bundesländer hätten sich dafür ausgesprochen, ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag anzustrengen. Ziel sei es, den Entwurf des Bundestages grundlegend zu überarbeiten. Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die “Zukunft des Föderalismus”.
Die Länder hatten in den vergangenen Tagen bereits angekündigt, sie hätten noch Vorbehalte gegen die Grundgesetzänderung, die es dem Bund künftig unter anderem ermöglichen soll, die Digitalisierung in Schulen mit Bundesmitteln zu finanzieren.
Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung vergangene Woche mit der notwendigen Mehrheit beschlossen. Sie soll das bisherige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern lockern. Denn für den Bildungsbereich sind in Deutschland bislang die Länder zuständig. Gleiches gilt für den öffentlichen Nahverkehr und den sozialen Wohnungsbau gelten.
Für eine solche Änderung des Grundgesetzes ist auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Und dort haben sich zuletzt mehrere Ministerpräsidenten mit Zweifeln zu Wort gemeldet. Zuletzt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Grünen-Politiker sagte vor den Beratungen der Ministerpräsidenten in Berlin, dass er gegen die Grundgesetzänderung sei: “Der Bund hat doch gar nicht die Kompetenz, auch fachlich, das zu gestalten.”
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