/Digitalpakt: Grundgesetzänderung könnte im Bundesrat scheitern

Digitalpakt: Grundgesetzänderung könnte im Bundesrat scheitern

In mehreren Bundesländern wächst der Widerstand gegen die Änderung des Grundgesetzartikels 104c. Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung droht deswegen im Bundesrat zu scheitern. Die Ministerpräsidenten von
Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen kündigten in in einem gemeinsamen Beitrag für die Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung
an, gegen die Änderung zu stimmen.

Sie befürchten, dass die
Änderung zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde. “Wir wollen keine Einheitsschulpolitik aus Berlin. Wir wollen die Vielfalt und den Wettbewerb in unserem Bildungswesen erhalten”, schreiben Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier, Armin Laschet, Michael Kretschmer (alle CDU) und Markus Söder (CSU).  “Die
Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten
allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden”, heißt es weiter.

Die Ministerpräsidenten lehnen es demnach ab, “ab 2020 eine hälftige Ko-Finanzierung von Bundesinvestitionen durch die Länder in der Verfassung für alle Zeit festzuschreiben”. Diese führe dazu, “dass Teile des Landesbudgets zumindest faktisch einem bundespolitischen Willen unterworfen sind”, schreiben sie in der FAS.

Der
Bundestag hatte sich Ende November auf eine Grundgesetzänderung
zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund geeinigt
. Die
bisherige Formulierung im Grundgesetz
erlaubt solche Hilfen bislang nur für finanzschwache Kommunen.

Nach der Änderung könnte ein milliardenschweres Digitalisierungsprogramm für die
Schulen umgesetzt werden. Als erstes gemeinsames Projekt soll der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von mehreren
Milliarden Euro umgesetzt werden.
Schulen sollen mit Laptos, Tablets und
Notebooks augestattet werden. Außerdem soll die Dateninfrasturktur in
Schulen gefördert werden.

Damit die
Änderung in Kraft treten kann, muss am 14. Dezember nach dem
Bundestag auch der Bundesrat der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
zustimmen. Stimmen die fünf oben genannten Länder gegen die
Änderung, kommt diese Mehrheit nicht zustande.

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