/Staatsanwaltschaft: Fall Oury Jalloh wird nicht nochmal untersucht

Staatsanwaltschaft: Fall Oury Jalloh wird nicht nochmal untersucht

Der Fall des in Polizeigewahrsam verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht erneut geöffnet. In der Gesamtschau aller Gutachten und der mehr als 120 Zeugenaussagen könne “eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Oury Jalloh nicht ausgeschlossen werden”, teilte Jürgen Konrad mit, Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt. Die Generalstaatsanwaltschaft wies damit eine Beschwerde von Angehörigen und Unterstützerinnen des Toten gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle ab.

Bei der Prüfung hätten sich “keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Oury Jalloh ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen”, sagte Konrad. Beweise für eine Tötung Jallohs oder gar für ein Mordkomplott gebe es nicht. “Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür”, erklärte der Generalstaatsanwalt. Auch Hinweise auf eine Tötung aus rassistischen Gründen “liegen evident nicht vor”.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die die Beschwerde unterstützt hatte, kritisiert die Verfahrenseinstellung. Sie sei “leider keine Überraschung, aber angesichts der vorliegenden Beweislast absolut nicht nachvollziehbar”. Sie berufen sich dabei auf ein Gutachten zum manipulierten Feuerzeug von 2012 vor dem Landgericht Magdeburg und ein unabhängiges Brandgutachten von 2013. Diese bewiesen laut Initiative, “dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann.” Weiterhin kritisiert sie den Umgang mit den Anwältinnen der Familie Jalloh. Sie hätten lediglich unvollständige Akteneinsicht erhalten und konnten somit nur unvollständige Beschwerdebegründung einreichen. Entsprechende Anträge habe die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg abgelehnt. Die Initiative prüft nun weitere juristische Schritte und setzt parallel auf eine im Januar 2018 einberufene, internationale, unabhängige Kommission zur Aufklärung und interdisziplinären Aufarbeitung des Falls.

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte. Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem die Gedenkinitiative geht von einem Mord aus.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog 2016 der Dessauer Staatsanwaltschaft das Verfahren und übertrug den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese stellte das Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass das Verfahren “keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben” habe.

Ende 2017 zog die Generalstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Todesumstände Jallohs erneut an sich und bestätigte nun die Einstellung der Ermittlungen.

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