/Fall Oury Jalloh: Wie es im Fall Oury Jalloh weitergeht

Fall Oury Jalloh: Wie es im Fall Oury Jalloh weitergeht

Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Zelle des Polizeireviers Dessau-Roßlau, gefesselt an Händen und Füßen. Noch immer wirft der Fall Fragen auf – die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat nun ihre Antworten auf einige davon vorgelegt. In einem 208 Seiten langen Prüfbericht begründet sie, weshalb sie eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt hat.

Da ist zum Beispiel das Feuerzeug: Als Jalloh in seine Zelle gebracht wurde, hatte er laut Polizeiprotokollen keines bei sich, auch Foto- und Filmaufnahmen vom Tatort zeigen keines. Nach seinem Tod tauchte in der Brandschutttüte des Landeskriminalamts aber plötzlich ein verkohltes Feuerzeug auf. Gutachter stellten 2012 darin eingeschmolzene Textilfasern fest, die nicht vom Tatort stammten. Für die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sind das alles Indizien dafür, dass das Feuerzeug erst nachträglich hinzugefügt wurde, um die Selbstanzündungsthese der Staatsanwaltschaft zu untermauern. Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Darstellung.

Im Prüfbericht heißt es: Möglicherweise sei es Jalloh gelungen, auf dem Weg in die Zelle oder beim Fixieren an ein Feuerzeug eines Polizisten zu kommen, “indem er ihm dieses unbemerkt wegnahm oder indem diesem das Feuerzeug aus der Tasche fiel und Oury Jalloh es zu fassen bekam und verbergen konnte”. Weil das Feuerzeug verkohlt war, musste es im Brandschutt “nicht zwingend auffallen”. Die Textilfasern erklärt die Generalstaatsanwaltschaft mit einer Verunreinigung durch zahlreiche Untersuchungen. Außerdem habe ein Sachverständiger das Feuerzeug ohne Handschuhe untersucht, die Faserspuren hätten dem Prüfbericht nach auch von ihm kommen können. Wie sie da eingeschmolzen worden sein sollen, erklärt der Bericht nicht.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Matratze. Jalloh war an Armen und Beinen fixiert und soll laut Staatsanwaltschaft in dem Zustand seine feuerfeste Matratze angezündet haben. “Aufgrund ihres unbekannten Alters und dem daraus resultierenden Zustand” habe sich die Matratze in Jallohs Zelle möglicherweise “anders verhalten” als andere feuerfeste Matratzen, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft. Möglich sei eine “fehlende oder nachlassende feuerhemmende Funktionalität”.

Zu dem Verdacht, dass Brandbeschleuniger benutzt wurde, zog die Behörde wegen “verzerrter Informationslage” keine klare Schlussfolgerung. Sowohl das private Brandgutachten von 2013 als auch das offizielle Gutachten von 2016 hatten ergeben, dass Jalloh nicht ohne die Zugabe einer großen Menge Brandbeschleuniger mit einem Feuerzeug ein so großes Feuer hätte legen können, dass er innerhalb kürzester Zeit an einem inhalativen Hitzeschock starb und fast vollständig verbrannte. Die Tests fanden mit verschiedenen Matratzen statt, auch mit bereits beschädigten Modellen.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrem Prüfbericht als rechtmäßig.

Ein Ende der juristischen Aufarbeitung bedeutet dies jedoch nicht. Sollten die Ermittler von neuen Tatsachen erfahren, würden sie von Amts wegen wieder Ermittlungen aufnehmen, sagte Klaus Tewes, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Anwältin will in nächste Instanz ziehen

Außerdem hätten die Angehörigen noch die Möglichkeit, in einer höheren Instanz gegen die Ablehnung ihrer Beschwerde vorzugehen. Dafür müssten sie binnen einem Monat einen sogenannten Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht Naumburg einreichen. “Dann würde ein unabhängiges Gericht sich die Sache auch noch mal anschauen”, sagte Tewes.

Genau dies beabsichtigt die Anwältin der Familie, Gabriele Heinecke. “Wir führen das Klageerzwingungsverfahren weiter”, sagte Heinecke. Das sei der Wunsch ihres Mandanten Diallo Mamadou Saliou, Bruder des Verstorbenen. Heinecke werde nun den 208-seitigen Prüfbericht durchgehen und innerhalb eines Monats den Klageerzwingungsantrag vorbereiten. Lehnt auch das Oberlandesgericht die Beschwerde ab, werde sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen und bei einer erneuten Absage auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh setzt derweil auf Mittel außerhalb staatlicher Strukturen. Im Januar hatte sich die Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet. Sie besteht aus neun internationalen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, die nicht nur den Fall aufklären, sondern auch den Ermittlungsverlauf aufarbeiten wollen. “Die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bestätigt uns darin, dass staatlich unabhängige Ermittlungen dringend notwendig sind”, teilte die Initiative mit. In der Mitteilung hatte Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad geschrieben, “die Unterstellung eines ‘institutionellen Rassismus'” sei “aus der Luft gegriffen”.

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