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Elektroauto: Das Auto an der Zapfsäule parken

In unserem Viertel gibt es nicht genügend
Parkplätze für alle Autos. Demnächst fallen einige weg, weil dort Stellplätze
mit Ladesäulen für Elektroautos eingerichtet werden.
Darf ein E-Auto dort auch
nach dem Ladevorgang parken oder beschränkt sich das Abstellen auf die reine
Ladezeit? Und dürfen die städtischen Parküberwacher dort Strafzettel verteilen?,
fragt ZEIT-ONLINE-Leser Stefan Gruber.

Das
Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos
hierzulande auf der Straße zu haben, ist kaum noch erreichen. Neben zögerlichen
Konsumenten fehlt vielerorts die notwendige Infrastruktur, also ausreichend Ladesäulen.
Auch rechtlich gibt es noch weiße Flecken. “Zusatzschilder für Elektroautos
wurden eine Zeit lang ohne gesetzliche Grundlage aufgestellt. Inzwischen wurde
diese Lücke geschlossen und besondere Regeln für E-Autos geschaffen”, sagt
Markus Matzkeit, Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen.

Aber
elektrisch betriebene Pkw sind keine Ufos – die allgemeinen Beschilderungen
gelten auch für die E-Fahrzeuge. Beispielsweise dass der Ladevorgang zeitlich
begrenzt ist und die Fahrerinnen und Fahrer eine Parkscheibe hinter die
Windschutzscheibe legen müssen, während sie die Batterie des Wagens laden.

Oft
wird das Parken auf diesen Stellplätzen nur erlaubt, wenn das Kabel
angeschlossen ist. Parken, ohne das Kabel anzuschließen, ist dann für E-Autos
genauso unzulässig wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das zuständige Amt
kann dann auch mit Knöllchen Bußgelder verhängen.

“Bisher
ist aber gesetzlich nicht geregelt, ob und wie lange nach Abschluss des
Ladevorgangs, also wenn der Akku vollständig aufgeladen ist, weiter dort
geparkt werden darf”, fügt Matzkeit hinzu. “Um die Zugänglichkeit zu den noch
relativ seltenen Ladestationen möglichst groß zu halten und damit die
Elektromobilität attraktiv zu machen, könnten hier aber in Zukunft durchaus
weitere gesetzliche Regelungen folgen”, vermutet der Vertrauensanwalt des
Automobilclubs von Deutschland (AvD).

Er
weist darauf hin, dass diese Aussagen nur für den öffentlichen Parkraum gelten.
Befindet sich die Ladesäule auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz oder in
einem Parkhaus, können die Betreiber auch andere Regeln aufstellen. “Da sollte
man sich im konkreten Fall gut informieren und genau auf Schilder achten, die
etwas anderes regeln könnten”, sagt Matzkeit.

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