/Digitalpakt: Bundestag stimmt für Grundgesetzänderung

Digitalpakt: Bundestag stimmt für Grundgesetzänderung

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen, der FDP und der Linken hat der Bundestag
eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Der Artikel 104c des
Grundgesetzes soll künftig so formuliert sein, dass es dem Bund möglich
ist, Milliardeninvestitionen in Schulen zu tätigen. Notwendig geworden
war die Änderung des Gesetzes, weil eigentlich die Bundesländer für die
Bildung zuständig sind.

In namentlicher Abstimmung votierten 580 Abgeordnete für das Gesetz, 87 dagegen. Es gab drei Enthaltungen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Länderkammer will in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr, am 14.
Dezember, darüber entscheiden. Die Änderungen sollen ab Anfang 2019 gelten.

Geeinigt haben sich die Parteien auf folgende Formulierung:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Nach der bisherigen Formulierung im Grundgesetz sind solche Hilfen bislang nur für finanzschwache Kommunen möglich.

Mit
der Änderung sollen künftig auch zusätzliche Investitionen des Bundes in
den sozialen Wohnungsbau und die Verkehrsinfrastruktur möglich sein.

Als erstes gemeinsames Projekt soll der Digitalpakt Schule
mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro umgesetzt werden.
Schulen in Deutschland sollen demnach vom Bund Geld bekommen, etwa für
Laptops, Notebooks oder Tablets. Auch die Dateninfrastruktur zur
Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden
können, zudem soll damit WLAN in den Schulen finanziert werden sowie die
Entwicklung von Lernplattformen, pädagogischen
Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.

Werben um Zustimmung des Bundesrats

Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte im Bundestag, er hoffe, dass die Länder der Neuregelung mit der nötigen Mehrheit zustimmen werden. Die Änderungen seien nicht “so weitreichend, wie der eine oder andere es befürchtet”, sagte er in der Debatte.

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt äußerte die Hoffnung, dass die Neuregelung im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Sie verwies darauf, dass sich die Grünen im Bund eine komplette Abschaffung des Kooperationsverbots gewünscht hätten. Nun sei aber ein Kompromiss gefunden worden.

FDP-Partei-und Fraktionschef Christian Lindner sprach von einer “gute Nachricht für die Schüler und einem echten Schritt nach vorn”. Grüne und FDP hatten die Grundgesetzänderung mit ausgehandelt. Die große Koalition war auf die Unterstützung aus der Opposition angewiesen, weil sie nicht über die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag verfügt.

Auch die Linke hätte sich eine komplette Streichung des Kooperationsverbots gewünscht, wie die Abgeordnete Gesine Lötzsch sagte. Die Fraktion stimmte dem jetzigen Kompromiss aber dennoch zu.

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