/Bundestag: “Jeder kann morgen auf eine Organspende angewiesen sein”

Bundestag: “Jeder kann morgen auf eine Organspende angewiesen sein”

Parlamentarierinnen des Bundestags diskutieren zur Stunde in einer offenen Debatte über neue Regeln für Organspenden. Das Thema kam auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die Agenda. Er will erreichen, dass der Bundestag bis Mitte 2019 zu einer Entscheidung kommt. Die heutige Orientierungsdebatte, die ohne Fraktionszwang geführt wird, soll als Basis für einen Gesetzentwurf dienen.

Der CDU-Politiker warb vor den Abgeordneten für eine Umstellung auf die sogenannte doppelte Widerspruchslösung. Das bedeutet, jeder Bürger in Deutschland würde zunächst als Spender gelten. Wer dann zu Lebzeiten nicht widerspricht, gilt nach dem Ableben automatisch als Organspender. Als zusätzliche Hürde werden – wenn kein Widerspruch vorliegt – die Angehörigen gefragt. 

Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung: Die Entnahme von Organen nach dem Hirntod einer Person ist nur möglich, wenn diese ausdrücklich zugestimmt hat.

Spahn sagte im Bundestag, das Thema treibe ihn um – als Politiker, aber auch als Mensch. “Jeder von uns kann morgen in der Situation sein, auf eine Organspende angewiesen zu sein.” Er habe sich lange mit dem Thema beschäftigt und er wünsche sich, dass auch die heutige Debatte breit und ausführlich geführt werde, bevor die Erarbeitung eines Gesetzes beginne. Der Leitgedanke sei: Wie kann die Zahl der Organspender in Deutschland erhöht werden?

Sympathie für die doppelte Widerspruchslösung hat bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekundet, auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach ist dafür. Dieser erinnerte noch einmal an das “unnötige Leid” vieler Menschen, die in Deutschland auf eine Organspende warteten. Die Widerspruchslösung sei unbedingt notwendig, so Lauterbach. Die Not werde angesichts der alternden Bevölkerung in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Deshalb plädiere er dafür, dass sich “jeder mit diesem Thema beschäftigt”. Und er erinnerte daran, dass die Widerspruchslösung doppelt abgesichert sei: Angehörige könnten nach dem Tod einer Person immer noch sagen, dass sich diese zuletzt doch noch dagegen entschieden habe.

Lauterbach erinnerte auch noch einmal daran, dass andere europäische Länder diese Praktik schon längst umgesetzt hätten.

Gegner kritisieren die Widerspruchslösung indes als unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Vehement gegen den Vorschlag von Jens Spahn sprach sich etwa die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, aus. Die Widerspruchslösung missachte das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, so Aschenberg-Dugnus. Die individuelle Entscheidung jedes Einzelnen sei eine Frage des Respekts. Die jetzt bestehende Entscheidungslösung müsse ihrer Ansicht nach weiter verbessert werden. Es gebe noch genug Möglichkeiten, bestehende Regelungen weiter auszubauen. Die Widerspruchslösung sei deshalb nicht notwendig.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Karin Maag, sagte, mangelnde Spendenbereitschaft sei nicht das Problem. Dieses sei vielmehr in bestehenden Strukturen zu finden, etwa in den Krankenhäusern. Dort würden bereitwillige Spenderinnen und Spender noch nicht ausreichend identifiziert und erfasst.

Ziel müsse es sein, Menschen zur freiwilligen Spende zu motivieren, sagte Maag. Organe spenden – das dürfe nicht erzwungen und auch von der Gesellschaft nicht erwartet werden. Der Vorschlag der Widerspruchslösung sei nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu vereinbaren, sagte die CDU-Politikerin.

Ähnlich äußerte sich ihr Parteikollege Hermann Gröhe. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion sagte, er lehne eine Widerspruchslösung ab. Er sei der Überzeugung, dass dadurch nichts besser werde. Die Zahl der Organspendeausweise sei in den vergangenen Jahren gestiegen, erinnerte der ehemalige Bundesgesundheitsminister. Eine Organspende sei Ausdruck von der “Liebe zum Leben” und müsse daher freiwillig bleiben.

Regelmäßige Abfragen der Spenderbereitschaft

Die Grünen-Chefin Annalena Baerbock warnte davor, dass der Gesetzgeber ”
diese sehr persönliche Entscheidung vorwegnehme”, die dann nur mit
aktivem Widerspruch aufgehoben werden könnte. Nicht jeder Mensch sei dazu in der Lage, sagte Baerbock. Sie schlug vor, die
Bereitschaft zu Organspenden regelmäßig beim Abholen eines neuen
Personalausweises oder Passes abzufragen – samt einer Option, aktuell
nicht entscheiden zu wollen. Darüber hinaus sei ein zentrales Melderegister notwendig, so die Vorsitzende der Grünen.

Die Linken-Politikerin Katja Kipping sagte, es gehe nicht nur um Fragen der Gesundheitspolitik, sondern auch um ethische Fragen. Sie habe starke Bedenken gegen den Vorschlag von Jens Spahn. Das Prinzip der “informierten Einwilligung” sei in Deutschland zu Recht vor jedem medizinischen Eingriff notwendig. Daher plädiere sie für “verbindliche, regelmäßige Abfragen” der Bürgerinnen und Bürger. Kipping befürwortete ausdrücklich den Vorschlag der Grünen-Politikerin Baerbock, dies mit der Abholung des Ausweises oder Passes zu kombinieren.

Hits: 12