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Berliner Sparkasse: Banken müssen auch der NPD Konten eröffnen

Die Berliner Sparkasse hat Ortsverbänden der NPD die Eröffnung eines Kontos verweigert. Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied.

28. November 2018, 21:01 Uhr

Berliner Sparkasse

Sparkassen müssen Konten auch für verfassungsfeindliche Parteien anbieten.
© Arne Bänsch/dpa

Banken müssen auch gegen ihren Willen Konten für die verfassungsfeindliche NPD einrichten, wenn sie das anderen Parteien ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren entschieden. Die NPD habe einen Anspruch auf Gleichbehandlung, hieß es zur Begründung. Dieser Anspruch bestehe, auch wenn die Partei verfassungswidrige Ziele verfolge. Damit bestätigten die Bundesverwaltungsrichter Urteile der Vorinstanzen gegen die Landesbank Berlin und ihre Tochter Sparkasse.

Vor mehr als fünf Jahren hatten die Berliner Kreisverbände der NPD Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg ein Girokonto bei der Berliner Landesbank eröffnen wollen. Diese hatte die Anträge abgelehnt, weil sie erhebliche Zweifel an der Gründung der Verbände hatte. Solche umfangreichen inhaltlichen und parteienrechtlichen Überprüfungen stünden der Landesbank nicht zu, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung. 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil im Oktober 2016 festgestellt, dass sich der Anspruch auf Kontoeröffnung aus dem Parteiengesetz ergebe. Die beiden Kreisverbände gehörten schließlich nicht einer verbotenen Partei an und die Landesbank Berlin führe auch für Kreisverbände anderer Parteien Girokonten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Gericht die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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