/Beamtenbesoldung: Verfassungsgericht kippt Absenkung von Beamtengehältern

Beamtenbesoldung: Verfassungsgericht kippt Absenkung von Beamtengehältern

In Baden-Württemberg hat ein Richter mit Erfolg gegen ein reduziertes Gehalt geklagt. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht könnte Folgen für andere Bundesländer haben.

28. November 2018, 13:12 Uhr

Beamtenbesoldung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
© Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die
Gehaltsabsenkung für einen Teil der Beamten und Richter in
Baden-Württemberg gekippt. Beamte seien nicht dazu verpflichtet,
“stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte
beizutragen”, begründete das höchste deutsche Gericht in dem Beschluss seine Entscheidung. Es erklärte die
angegriffene Besoldungsregelung für die ersten drei Dienstjahre in den
betroffenen Gruppen für nichtig.

“Eine
Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus
rein finanziellen Gründen kommt zur Bewältigung von Ausnahmesituationen
nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und
umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist”, erklärte das Verfassungsgericht. In Baden-Württemberg fehle ein solches Konzept.

Der
Kläger in dem Verfahren steht seit 2013 zunächst als Staatsanwalt und
später als Richter im Dienst des Landes Baden-Württemberg. Er erhielt
für drei Jahre eine um acht Prozent reduzierte Besoldung. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Das Verfassungsgericht
hat auch ähnliche Fälle aus anderen Ländern auf dem Tisch. So legte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende Oktober Karlsruhe Fälle aus
Niedersachsen vor, das Landesverwaltungsgericht des Saarlands kurz
darauf ein Verfahren zur Bezahlung von Richtern.

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