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Mobilfunkstandard: Netzagentur legt Bedingugen für 5G-Vergabe fest

Die Bundesnetzagentur hat sich auf Bedingungen festgelegt, mit denen Frequenzen des neuen Mobilfunkstandards 5G vergeben werden sollen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Beirat der Behörde. Damit können die 5G-Frequenzen im Frühjahr 2019 an Mobilfunkunternehmen versteigert werden.

“Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die
Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft”, sagte
Netzagentur-Präsident Jochen Homann. “Durch die Vergabe der Frequenzen
schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem
schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland
bei.” Die Vorgaben umfassten “Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in
der Stadt als auch auf dem Land”, Maßnahmen zur Förderung des
Wettbewerbs und Regelungen zum nationalen Roaming”, teilte die
Netzagentur mit.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) kritisierte die
Vergabebedingungen. Diese seien aus Verbrauchersicht
“enttäuschend”, sagte vzbv-Chef Klaus Müller. “Der jetzt schon
stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter
zementiert”, kritisierte er. “Auch das Problem der weißen Flecken im
ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.”

Die Netzbetreiber hatten die Auflagen kritisiert, da es etwa in
ländlichen Regionen keinen Bedarf für 5G-Frequenzen gebe. Sie
argumentierten, die 4G-Technik sei dort ausreichend. Der Bauernverband
und der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnten dagegen vor einer
wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land.

Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt werden. Dazu kommen alle Bundesautobahnen und die wichtigsten Bundesstraßen und Zugstrecken. Bis Ende 2024 sollen auch auf allen wichtigen Wasserstraßen und den übrigen Zugstrecken mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein.

Für Diskussionen sorgte auch das sogenannte regionale Roaming, also die Umleitung der Kunden eines Anbieters auf die Handynetze der Konkurrenten im Fall eines Funklochs. Die Netzagentur schreibt den Unternehmen nicht vor, ihre Netze für Konkurrenten zu öffnen. Sie werden allerdings verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln.

Der neue Mobilfunkstandard soll die 4G-Technik, auch als LTE bekannt,
ablösen. Durch eine enorme Geschwindigkeitssteigerung bis in den
Gigabit-Bereich soll die schnelle Übertragung großer Datenmengen in
Echtzeit möglich werden. Das gilt als Voraussetzung für den weiteren
Ausbau vernetzter Fabriken und Maschinen in der Wirtschaft oder für die
Verbreitung selbst fahrender Autos. Auch für Verbraucher fallen etwa
durch das Streamen hochauflösender Videos immer größere Datenmengen an. Die meisten Anwendungen sind jedoch mit 4G gut nutzbar. Derzeit befinden sich noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt.

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